Bedingungen der DPA

Dieser Nachtrag zur Datenverarbeitung („Nachtrag“) ergänzt die Nutzungsbedingungen („Bedingungen“) und/oder eine andere schriftliche oder elektronische Vereinbarung („Vereinbarung“) zwischen: (i) Keeper Security, Inc. („Keeper“ oder „Anbieter“), das in eigenem Namen und als Vertreter eines mit Keeper verbundenen Unternehmens handelt.

Die in diesem Nachtrag verwendeten Begriffe haben die in diesem Nachtrag dargelegten Bedeutungen. Großgeschriebene Begriffe, die hier nicht anderweitig definiert sind, haben die Bedeutung, die ihnen in der Vereinbarung zugewiesen wird, oder, wenn sie weder im Nachtrag noch in der Vereinbarung definiert sind, haben diese Begriffe die Bedeutung gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016) (in der von Zeit zu Zeit geänderten Fassung) („DSGVO“). Mit Ausnahme der nachfolgend genannten Änderungen bleiben die Bedingungen der Vereinbarung in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

Definitionen

In diesem Nachtrag haben die folgenden Begriffe die unten dargelegten Bedeutungen:

  1. Partner ist jede juristische Person, die das betroffene Rechtsobjekt direkt oder indirekt kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit ihr steht. „Kontrolle“ im Sinne dieser Definition bedeutet direktes oder indirektes Eigentum oder die Kontrolle von mehr als 50 % der stimmberechtigten Anteile des betroffenen Rechtsobjekts.
  2. Anwendbare Gesetze sind alle Gesetze, die für die Verarbeitung von Kundendaten gelten, und können EU-Datenschutzgesetze, andere Gesetze der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie die Gesetze jedes anderen Landes umfassen, dem der Kunde oder die Kundendaten unterliegen.
  3. Für die Verarbeitung Verantwortlicher ist die juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten bestimmt.
  4. Betroffene Person bezieht sich auf eine natürliche Person, deren personenbezogene Daten im Kontext dieses Nachtrags verarbeitet werden.
  5. EU-Datenschutzgesetze stehen für die DSGVO und die ePrivacy-Richtlinie 2002/58/EG (geändert durch die Richtlinie 2009/136/EG und von Zeit zu Zeit geändert und ersetzt) und gegebenenfalls deren nationale Umsetzungsvorschriften.
  6. DSGVO steht für EU-Datenschutz-Grundverordnung 2016/679;
  7. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.
  8. Auftragsverarbeiter bezeichnet die juristische Person, die personenbezogene Daten im Namen eines für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeitet.
  9. Verarbeitung ist jede Operation oder jede Reihe von Operationen, die an personenbezogenen Daten vorgenommen werden, einzeln oder in Gruppen, unabhängig davon, ob sie mit oder ohne automatisierte Verfahren durchgeführt werden, wie Erhebung, Erfassung, Organisation, Strukturierung, Speicherung, Anpassung oder Änderung, Abruf, Abfrage, Verwendung, Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Art der Bereitstellung, Abgleich oder Kombination, Einschränkung, Löschung oder Zerstörung.
  10. Dienste sind jene Dienste und anderen Aktivitäten, die von Keeper für den Kunden gemäß der Vereinbarung bereitgestellt oder durchgeführt werden;
  11. Standardvertragsklauseln sind die Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Auftragsverarbeiter mit Sitz in Drittländern, die kein angemessenes Datenschutzniveau gewährleisten, wie sie in der Entscheidung 2021/914 der Europäischen Kommission vom 4. Juni 2021 festgelegt sind, die diesem Dokument als Unteranhang C beigefügt ist.
  12. Unterauftragsverarbeiter ist jeder von Keeper Security mit der Verarbeitung personenbezogener Daten in Verbindung mit den Diensten beauftragte Auftragsverarbeiter.

VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

  1. Der Zweck der Verarbeitung gemäß dem Nachtrag ist die Bereitstellung der Dienste durch Keeper wie in der Vereinbarung angegeben. Die Parteien vereinbaren, dass hinsichtlich der Verarbeitung durch Keeper im Auftrag des Kunden der Kunde der Verantwortliche und Keeper der Auftragsverarbeiter ist, mit Ausnahme der in Ziffer 4 unten beschriebenen begrenzten Verarbeitung, bei der Keeper als unabhängiger Verantwortlicher handelt. Die Kategorien und Arten der von Keeper verarbeiteten personenbezogenen Daten sind in Unteranhang A aufgeführt. Die Dauer der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieses Nachtrags gilt für die Dauer der Vereinbarung, es sei denn, die anwendbaren Gesetze schreiben etwas anderes vor.
  2. Keeper darf die personenbezogenen Daten nur in Übereinstimmung mit den dokumentierten Anweisungen des Kunden (die „Anweisung“) handhaben und verarbeiten, es sei denn, es ist gesetzlich vorgeschrieben, ohne solche Anweisungen zu handeln. Die Anweisung zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Nachtrags lautet, dass Keeper die personenbezogenen Daten nur zum Zweck der Erbringung der in der Vereinbarung beschriebenen Dienste verarbeiten darf. Vorbehaltlich der Bedingungen dieses Nachtrags und mit gegenseitigem Einvernehmen der Parteien kann der Kunde zusätzliche schriftliche Anweisungen erteilen, die mit den Bedingungen dieses Nachtrags im Einklang stehen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle Personen, die schriftliche Anweisungen erteilen, dazu befugt sind.
  3. Keeper wird den Kunden über jede Anweisung informieren, die seiner Ansicht nach gegen geltende Gesetze, einschließlich EU-Datenschutzgesetzen, verstößt, und führt die Anweisungen erst aus, nachdem sie bestätigt oder geändert wurden.

VERTRAULICHKEIT UND SICHERHEIT

  1. Keeper hat alle personenbezogenen Daten als streng vertrauliche Daten zu behandeln. Die personenbezogenen Daten dürfen weder kopiert noch übermittelt oder anderweitig im Widerspruch zu den Anweisungen verarbeitet werden, es sei denn, der Kunde hat dem schriftlich zugestimmt. Mitarbeiter von Keeper unterliegen einer Vertraulichkeitspflicht, die sicherstellt, dass die Mitarbeiter alle personenbezogenen Daten, für die dieser Nachtrag gilt, strikt vertraulich behandeln. Personenbezogene Daten werden nur dem Personal zur Verfügung gestellt, das für die Bereitstellung der Dienste und Umsetzung dieses Nachtrags Zugriff auf solche personenbezogenen Daten benötigt.
  2. Keeper hat die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zu implementieren, wie in dieser Vereinbarung und in den anwendbaren Gesetzen dargelegt, einschließlich gemäß Artikel 32 der DSGVO. Die Sicherheitsmaßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Entwicklung. Keeper kann die Sicherheitsmaßnahmen von Zeit zu Zeit aktualisieren oder ändern, sofern solche Aktualisierungen und Änderungen nicht zu einer Verschlechterung der Gesamtsicherheit führen. Die Informationssicherheitsrichtlinie von Keeper ist im Unteranhang D zu finden.

RECHTE DER BETROFFENEN PERSON

  1. Wenn der Kunde eine Anfrage von einer betroffenen Person auf Ausübung der Rechte der betroffenen Person gemäß den anwendbaren Gesetzen erhält und die korrekte und legitime Antwort auf eine solche Anfrage die Unterstützung von Keeper erfordert, unterstützt Keeper den Kunden, indem es die erforderlichen Informationen und Dokumentationen bereitstellt. Keeper muss eine angemessene Zeit eingeräumt werden, um den Kunden bei solchen Anfragen gemäß den anwendbaren Gesetzen zu unterstützen.
  2. Wenn Keeper gemäß den anwendbaren Gesetzen eine Anfrage von einer betroffenen Person auf Ausübung der Rechte der betroffenen Person erhält und sich eine solche Anfrage auf die personenbezogenen Daten des Kunden bezieht, es sei denn, dies ist gesetzlich verboten, wird Keeper die Anfrage sofort an den Kunden weiterleiten und davon absehen, der Person direkt zu antworten, es sei denn, der Kunde weist dies anders an.

VERLETZUNGEN DES SCHUTZES PERSONENBEZOGENER DATEN

  1. Keeper hat den Kunden unverzüglich zu benachrichtigen, wenn es zu einer Verletzung kommt, die zur versehentlichen oder rechtswidrigen Zerstörung, zum Verlust, zur Änderung, zur unbefugten Offenlegung oder zum unbefugten Zugriff auf personenbezogene Daten, die im Namen des Kunden übertragen, gespeichert oder anderweitig verarbeitet wurden, führen könnte (eine „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“).
  2. Keeper unternimmt angemessene Anstrengungen, um die Ursache einer solchen Verletzung zu ermitteln und die von Keeper für notwendig erachteten Schritte zu ergreifen, um die Ursache herauszufinden und ein erneutes Auftreten einer solchen Verletzung zu verhindern.

DOKUMENTATION VON COMPLIANCE UND PRÜFUNGSRECHTEN

  1. Auf Antrag eines Kunden aus einem berechtigten Grund oder in dem Umfang, der durch Artikel 28 der DSGVO vorgeschrieben ist, stellt Keeper dem Kunden alle relevanten Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung dieses Nachtrags erforderlich sind, und gestattet Prüfungen und kooperiert angemessen mit ihnen, einschließlich Inspektionen durch den Kunden oder einen vom Kunden beauftragten Prüfer. Der Kunde muss jede durchzuführende Prüfung oder Inspektion von Dokumenten ankündigen und angemessene Anstrengungen unternehmen, um Schäden oder Störungen an den Räumlichkeiten, der Ausrüstung und dem Geschäft von Keeper im Laufe einer solchen Prüfung oder Inspektion zu vermeiden. Jede Prüfung oder Inspektion von Dokumenten muss mit einer angemessenen schriftlichen Vorankündigung von mindestens sechzig (60) Kalendertagen durchgeführt werden und darf nicht öfter als einmal pro Jahr vorgenommen werden.
  2. Der Kunde kann aufgefordert werden, eine für Keeper zumutbar akzeptable Geheimhaltungsvereinbarung zu unterzeichnen, bevor er die oben genannten Informationen erhält.

DATENÜBERMITTLUNGEN

  1. Die Parteien übermitteln personenbezogene Daten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum („EWR“) an eine Partei mit Sitz in Ländern außerhalb des EWR, die keine verbindliche Angemessenheitsentscheidung der Europäischen Kommission erhalten haben. Solche Übermittlungen erfolgen in Übereinstimmung mit geltenden rechtlichen Anforderungen an die Datenübermittlung und nur auf dokumentierte Anweisung des Kunden.
  2. Wenn der Kunde der Ansicht ist, dass diese Maßnahmen unter bestimmten Umständen nicht ausreichen, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen, muss der Kunde Keeper schriftlich über seine Gründe für diese Ansicht informieren, und die Parteien werden in gutem Glauben zusammenarbeiten, um eine für beide Seiten annehmbare Alternative zu finden.

UNTERAUFTRAGSVERARBEITER

  1. Keeper erhält die allgemeine Berechtigung, Dritte mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu beauftragen („Unterauftragsverarbeiter“), ohne eine weitere schriftliche Genehmigung des Kunden einzuholen. Keeper hat mit jedem Unterauftragsverarbeiter eine schriftliche Vereinbarung für Unterauftragsverarbeiter abzuschließen. Eine solche Vereinbarung muss mindestens die gleichen Datenschutzverpflichtungen vorsehen wie die, die für Keeper gelten, einschließlich der Verpflichtungen aus diesem Nachtrag. Keeper überwacht und kontrolliert die Einhaltung des anwendbaren Datenschutzgesetzes durch seine Unterauftragsverarbeiter fortlaufend. Außerdem wird dem Kunden auf schriftliche Anfrage eine Dokumentation dieser Überwachung und Kontrolle zur Verfügung gestellt.
  2. Wenn der Unterauftragsverarbeiter die vereinbarten Dienste außerhalb der EU/des EWR erbringt, muss Keeper ihre Zulässigkeit gemäß dem Datenschutzgesetz sicherstellen, indem das Unternehmen geeignete Maßnahmen ergreift.
  3. Zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung nutzt Keeper die im Unteranhang B aufgeführten Unterauftragsverarbeiter. Keeper hat den Kunden über alle neuen Unterauftragsverarbeiter zu benachrichtigen. Eine solche Benachrichtigung kann durch Veröffentlichung von Details zu einer solchen Ergänzung in der unter der folgenden Adresse verfügbaren Liste der Unterauftragsverarbeiter https: //www.keepersecurity.com/de_DE/GDPR.html oder per E-Mail erfolgen (wenn der Kunde darum gebeten hat, eine Benachrichtigung durch Senden einer E-Mail an gdpr@keepersecurity.com innerhalb von zehn (10) Tagen nach Ausführung dieses Nachtrags zu erhalten), und zwar mindestens zehn (10) Geschäftstage vor der Autorisierung dieses Unterauftragsverarbeiters.
  4. Der Kunde kann der Nutzung eines neuen Unterauftragsverarbeiters durch Keeper in gutem Glauben vernünftigerweise widersprechen, indem er den Auftragsverarbeiter innerhalb von zehn (10) Geschäftstagen nach Erhalt der Benachrichtigung des Kunden über einen potenziellen neuen Unterauftragsverarbeiter per E-Mail an gdpr@keepersecurity.com schriftlich benachrichtigt. Eine solche schriftliche Mitteilung muss mindestens den guten Glauben des Kunden und angemessene Gründe für den Einspruch enthalten. Keeper unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um dem Kunden eine Änderung an den Diensten zur Verfügung zu stellen oder eine wirtschaftlich angemessene Änderung an der Nutzung der Dienste durch den Kunden zu empfehlen, um die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den beanstandeten Unterauftragsverarbeiter zu vermeiden. Das Fehlen von Einwänden des Kunden innerhalb von zehn (10) Geschäftstagen gilt als Zustimmung des Kunden gegenüber dem betreffenden Unterauftragsverarbeiter.
  5. Für den Fall, dass der Kunde einem neuen Unterauftragsverarbeiter widerspricht und Keeper dem Einspruch des Kunden nicht entsprechen kann, kann der Kunde die Dienste nur in Bezug auf die Dienste beenden, die von Keeper ohne die Nutzung der angefochtenen neuen Unterauftragsverarbeiter nicht bereitgestellt werden können, indem er Keeper schriftlich benachrichtigt.
  6. Keeper ist dem Kunden für jeden Unterauftragsverarbeiter in derselben Weise rechenschaftspflichtig wie für seine eigenen Handlungen und Unterlassungen.

KÜNDIGUNG; RÜCKGABE ODER LÖSCHUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

  1. Nach Ablauf oder Kündigung der Vereinbarung löscht Keeper alle personenbezogenen Daten in seinem Besitz oder gibt sie an den Kunden zurück, wie in der Vereinbarung angegeben, es sei denn, Keeper ist nach den anwendbaren Gesetzen verpflichtet, einige oder alle personenbezogenen Daten aufzubewahren (in diesem Fall archiviert Keeper die Daten und ergreift angemessene Maßnahmen, um eine weitere Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu verhindern). Die Bedingungen dieses Nachtrags gelten für solche personenbezogenen Daten weiter.

DATENSCHUTZFOLGENABSCHÄTZUNG UND VORHERIGE KONSULTATION

  1. Wenn Unterstützung von Keeper erforderlich und relevant ist, kooperieren die Parteien im angemessen erforderlichen Umfang bei der Vorbereitung von Datenschutzfolgenabschätzungen gemäß Artikel 35 der DSGVO sowie bei jeder vorherigen Konsultation gemäß Artikel 36 der DSGVO. Die Parteien haben jeweils ihre jeweiligen Kosten bei der Erfüllung dieser Verpflichtungen zu tragen.

SONSTIGES

  1. Änderung des Nachtrags: Dieser Nachtrag kann nur durch eine schriftliche Änderung geändert werden, die von jeder der Parteien unterzeichnet wird.

  2. Anwendbares Recht: Dieser Nachtrag unterliegt den Gesetzen, die die Vereinbarung regeln, und ist in Übereinstimmung mit diesen auszulegen.
  3. Ungültigkeit und Trennbarkeit; Konflikt: Wenn eine Bestimmung dieses Nachtrags von einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde der zuständigen Gerichtsbarkeit für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden wird, hat die Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit dieser Bestimmung keinen Einfluss auf andere Bestimmungen dieses Nachtrags; alle Bestimmungen, die nicht von einer solchen Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit betroffen sind, bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Im Falle einer Unvereinbarkeit zwischen diesem Nachtrag und den von den Parteien geschlossenen Standardvertragsklauseln haben gegebenenfalls die Standardvertragsklauseln Vorrang.

UNTERANHANG A

Personenbezogene Daten

  1. Keeper verarbeitet in Verbindung mit der Bereitstellung der Dienste die folgenden Arten von personenbezogenen Daten:
  2. Die übertragenen personenbezogenen Daten betreffen Kontaktdaten (Name, Adresse, E-Mail, Telefon), Unternehmensdaten, IP-Adresse, Geräteerkennung und Anwendungsversionen.

Kategorien von betroffenen Personen

  1. Keeper verarbeitet im Namen des Kunden personenbezogene Daten über die folgenden Kategorien betroffener Personen:
    1. Kunde
    2. Autorisierte Endbenutzer des Kunden, einschließlich Mitarbeitern des Kunden.

UNTERANHANG B – Genehmigte Unterauftragsverarbeiter

  1. Eine aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter von Keeper ist unter https://www.keepersecurity.com/legal/sub-processors/ verfügbar. Dies umfasst Angaben zu den Namen und Standorten der juristischen Personen der Unterauftragsverarbeiter. Die Unterauftragsverarbeiter werden von Zeit zu Zeit aktualisiert und der Kunde kann sich registrieren, um Updates im Trust Center von Keeper zu erhalten.
NameStandortZweck
Amazon AWSUSA
Deutschland
Irland
Japan
Australien
Kanada
Cloud-Infrastruktur (für den Kunden in einer bestimmten Region isoliert)
SalesforceUSAE-Mail- und Kontolizenzdaten
HubspotUSAE-Mail-Adresse für Marketingkommunikation
HelpScoutUSAWebsite-Chatbot
StripeUSA/EUZahlungsdienstleister
PayPalUSAZahlungsdienstleister
ServiceNowUSASupport für Unternehmenskunden
Amazon AWS
USA
Deutschland
Irland
Japan
Australien
Kanada
Cloud-Infrastruktur (für den Kunden in einer bestimmten Region isoliert)
Salesforce
USAE-Mail- und Kontolizenzdaten
Hubspot
USAE-Mail-Adresse für Marketingkommunikation
HelpScout
USAWebsite-Chatbot
Stripe
USA/EUZahlungsdienstleister
PayPal
USAZahlungsdienstleister
ServiceNow
USASupport für Unternehmenskunden

UNTERANHANG C

(EU-Standardvertragsklauseln)

Standardvertragsklauseln (Auftragsverarbeiter)

Andere Daten, die zur Identifizierung des Unternehmens erforderlich sind: Nicht zutreffend

(der Datenimporteur)

jeweils eine „Partei“; zusammen „die Parteien“;

HABEN den folgenden Vertragsklauseln (die Klauseln) ZUGESTIMMT, um für angemessene Garantien in Bezug auf den Schutz der Privatsphäre und der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen für die Übermittlung der in Unteranhang A genannten personenbezogenen Daten vom Datenexporteur an den Datenimporteur zu sorgen.

Weitere Daten, die für die Verbindlichkeit des Vertrags erforderlich sind (falls zutreffend):

Klausel 1

Zweck und Umfang

  1. Der Zweck dieser Standardvertragsklauseln besteht darin, die Einhaltung der Anforderungen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung) (1) für die Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland sicherzustellen.
  2. Die Parteien:
    1. die in Anlage I aufgeführte natürliche(n) oder juristische(n) Person(en), Behörde(n), Agentur(en) oder andere Stelle(n) (im Folgenden „juristische Person(en)“), die die personenbezogenen Daten übermitteln (im Folgenden jeder „Datenexporteur“), und
    2. die juristische(n) Person(en) in einem Drittland, die die personenbezogenen Daten vom Datenexporteur direkt oder indirekt über eine andere juristische Person, die ebenfalls Vertragspartei dieser Klauseln ist, wie in Anlage I aufgeführt (im Folgenden jeder „Datenimporteur“),

haben diesen Standardvertragsklauseln (im Folgenden: „Klauseln“) zugestimmt.

  1. Diese Klauseln gelten in Bezug auf die Übermittlung personenbezogener Daten wie in Anlage I angegeben.
  2. Der Anhang zu diesen Klauseln, der die darin genannten Anlagen enthält, ist ein integraler Bestandteil dieser Klauseln.

Klausel 2

Wirkung und Unveränderlichkeit der Klauseln

  1. Diese Klauseln legen angemessene Garantien fest, einschließlich durchsetzbarer Rechte der betroffenen Person und wirksamer Rechtsbehelfe, gemäß Artikel 46 Absatz 1 und Artikel 46 Absatz 2c der Verordnung (EU) 2016/679 und in Bezug auf Datenübermittlungen von für die Verarbeitung Verantwortlichen an Auftragsverarbeiter und/oder von Auftragsverarbeitern an Auftragsverarbeiter, Standardvertragsklauseln gemäß Artikel 28 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2016/679, sofern sie nicht geändert werden, es sei denn, sie werden für die Auswahl des/der entsprechenden Module(s) oder das Hinzufügen oder Aktualisieren von Informationen im Anhang geändert. Dies hindert die Parteien nicht daran, die in diesen Klauseln festgelegten Standardvertragsklauseln in einen umfassenderen Vertrag aufzunehmen und/oder andere Klauseln oder zusätzliche Garantien hinzuzufügen, sofern sie diesen Klauseln nicht direkt oder indirekt widersprechen oder die Grundrechte oder Grundfreiheiten von betroffenen Personen beeinträchtigen.
  2. Diese Klauseln berühren nicht die Verpflichtungen, denen der Datenexporteur gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 unterliegt.

Klausel 3

Drittbegünstigte

  1. Betroffene Personen können sich als Drittbegünstigte auf diese Klauseln gegen den Datenexporteur und/oder Datenimporteur berufen und diese Klauseln durchsetzen, wobei folgende Ausnahmen gelten:
    • Klausel 1, Klausel 2, Klausel 3, Klausel 6, Klausel 7;
    • Klausel 8 – Modul eins: Klausel 8.5 (e) und Klausel 8.9 (b); Modul zwei: Klausel 8.1 (b), 8.9 (a), (c), (d) und (e); Modul drei: Klausel 8.1 (a), (c) und (d) und Klausel 8.9 (a), (c), (d), (e), (f) und (g); Modul vier: Klausel 8.1 (b) und Klausel 8.3 (b);
    • Klausel 9 – Modul zwei: Klausel 9 (a), (c), (d) und (e);
    • Klausel 12 – Modul zwei: Klausel 12 (a), (d) und (f);
    • Klausel 15.1 (c), (d) und (e);
    • Klausel 16 (e);
    • Klausel 18 – Klausel 18 (a) und (b).
  2. Absatz (a) berührt nicht die Rechte der betroffenen Personen gemäß der Verordnung (EU) 2016/679.

Klausel 4

Auslegung

  1. Wenn diese Klauseln Begriffe verwenden, die in der Verordnung (EU) 2016/679 definiert sind, haben diese Begriffe die gleiche Bedeutung wie in dieser Verordnung.
  2. Diese Klauseln sind im Lichte der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 zu lesen und auszulegen.
  3. Diese Klauseln sind nicht in einer Weise auszulegen, die den in der Verordnung (EU) 2016/679 vorgesehenen Rechten und Pflichten widerspricht.

Klausel 5

Hierarchie

Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Klauseln und den Bestimmungen verwandter Vereinbarungen zwischen den Parteien, die zum Zeitpunkt der Vereinbarung oder des Abschlusses dieser Klauseln bestehen, haben diese Klauseln Vorrang.

Klausel 6

Beschreibung der Übermittlung(en)

Die Einzelheiten der Übermittlung(en) und insbesondere die Kategorien der übermittelten personenbezogenen Daten und die Zwecke, für die sie übermittelt werden, sind in Anlage I angegeben.

Klausel 7 (optional)

Docking-Klausel

  1. Eine juristische Person, die keine Partei dieser Klauseln ist, kann mit Zustimmung der Parteien diesen Klauseln jederzeit entweder als Datenexporteur oder Datenimporteur beitreten, indem sie den Anhang ausfüllt und Anlage I unterzeichnet.
  2. Sobald sie den Anhang ausgefüllt und Anlage I unterzeichnet hat, wird die beitretende juristische Person eine Partei dieser Klauseln und hat die Rechte und Pflichten eines Datenexporteurs oder Datenimporteurs gemäß seiner Bezeichnung in Anlage I.
  3. Die beitretende juristische Person hat keine Rechte oder Pflichten, die sich aus diesen Klauseln für den Zeitraum ergeben, bevor sie eine Partei wurde.

ABSCHNITT II – VERPFLICHTUNGEN DER PARTEIEN

Klausel 8

Datenschutzgarantien

Der Datenexporteur garantiert, dass er angemessene Anstrengungen unternommen hat, um festzustellen, dass der Datenimporteur durch die Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen in der Lage ist, seinen Verpflichtungen aus diesen Klauseln nachzukommen.

MODUL ZWEI: Übertragung vom für die Verarbeitung Verantwortlichen an den Auftragsverarbeiter

8.1 Anweisungen

  1. Der Datenimporteur verarbeitet die personenbezogenen Daten nur auf dokumentierte Anweisungen des Datenexporteurs. Der Datenexporteur kann solche Anweisungen während der gesamten Laufzeit des Vertrags erteilen.
  2. Der Datenimporteur informiert den Datenexporteur unverzüglich, wenn er diesen Anweisungen nicht folgen kann.

8.2 Zweckbindung

Der Datenimporteur verarbeitet die personenbezogenen Daten nur für den bzw. die spezifischen Zwecke der Übermittlung wie in Anlage I dargelegt, es sei denn, der Datenexporteur erteilt zusätzliche Anweisungen.

8.3 Transparenz

Auf Anfrage hat der Datenexporteur der betroffenen Person kostenlos eine Kopie dieser Klauseln, einschließlich des von den Parteien ausgefüllten Anhangs, zur Verfügung zu stellen. In dem Umfang, in dem dies zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen oder anderen vertraulichen Daten, einschließlich der in Anlage II beschriebenen Maßnahmen und personenbezogenen Daten erforderlich ist, kann der Datenexporteur einen Teil des Textes des Anhangs zu diesen Klauseln redigieren, bevor eine Kopie freigegeben wird, muss jedoch eine aussagekräftige Zusammenfassung bereitstellen, wenn die betroffene Person den Inhalt andernfalls nicht verstehen bzw. ihre Rechte nicht ausüben könnte. Auf Anfrage stellen die Parteien der betroffenen Person die Gründe für das Redigieren zur Verfügung, soweit dies möglich ist, ohne die redigierten Informationen preiszugeben. Diese Klausel berührt nicht die Verpflichtungen des Datenexporteurs gemäß den Artikeln 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679.

8.4 Genauigkeit

Wenn der Datenimporteur Kenntnis davon erlangt, dass die von ihm erhaltenen personenbezogenen Daten unrichtig oder veraltet sind, hat er den Datenexporteur unverzüglich zu informieren. In diesem Fall kooperiert der Datenimporteur mit dem Datenexporteur, um die Daten zu löschen oder zu berichtigen.

8.5 Dauer der Verarbeitung und Löschung oder Rückgabe von Daten

Die Verarbeitung durch den Datenimporteur erfolgt nur für die in Anlage I angegebene Dauer. Nach dem Ende der Erbringung der Verarbeitungsdienste hat der Datenimporteur auf Entscheidung des Datenexporteurs hin alle im Namen des Datenexporteurs verarbeiteten personenbezogenen Daten zu löschen und dem Datenexporteur zu bestätigen, dass er dies getan hat, oder alle in seinem Namen verarbeiteten personenbezogenen Daten an den Datenexporteur zurückzugeben und bestehende Kopien zu löschen. Bis die Daten gelöscht oder zurückgegeben wurden, hat der Datenimporteur die Einhaltung dieser Klauseln weiter sicherzustellen. Im Falle lokaler Gesetze, die für den Datenimporteur gelten und die die Rückgabe oder Löschung der personenbezogenen Daten verbieten, garantiert der Datenimporteur, dass er die Einhaltung dieser Klauseln weiterhin gewährleisten wird und die Daten nur in dem Umfang und so lange verarbeitet, wie dies nach dem lokalen Recht erforderlich ist. Dies gilt unbeschadet der Klausel 14, insbesondere der Anforderung an den Datenimporteur gemäß Klausel 14 (e), den Datenexporteur während der gesamten Laufzeit des Vertrags zu benachrichtigen, wenn er Grund zu der Annahme hat, dass er Gesetzen oder Praktiken unterliegt bzw. neu unterliegt, die nicht mit den Anforderungen gemäß Klausel 14 (a) im Einklang stehen.

8.6 Sicherheit der Verarbeitung

  1. Der Datenimporteur und während der Übermittlung auch der Datenexporteur ergreifen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten, einschließlich des Schutzes vor einer Sicherheitsverletzung, die zu einer versehentlichen oder unrechtmäßigen Zerstörung, einem Verlust, einer Änderung, einer unbefugten Offenlegung oder einem unbefugten Zugriff auf diese Daten führen könnte (im Folgenden „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“). Bei der Einschätzung des angemessenen Sicherheitsniveaus berücksichtigen die Parteien den aktuellen Stand der Technik, die Implementierungskosten, die Art, den Umfang, den Kontext und den Zweck/die Zwecke der Verarbeitung sowie die mit der Verarbeitung für die betroffenen Personen verbundenen Risiken gebührend. Die Parteien werden insbesondere den Einsatz von Verschlüsselung oder Pseudonymisierung in Erwägung ziehen, auch während der Übermittlung, wenn der Zweck der Verarbeitung auf diese Weise erfüllt werden kann. Im Falle einer Pseudonymisierung bleiben die zusätzlichen Daten für die Zuordnung der personenbezogenen Daten zu einer bestimmten betroffenen Person, soweit möglich, unter der ausschließlichen Kontrolle des Datenexporteurs. Bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Absatz muss der Datenimporteur mindestens die in Anlage II angegebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen umsetzen. Der Datenimporteur führt regelmäßige Überprüfungen durch, um dafür zu sorgen, dass diese Maßnahmen weiterhin ein angemessenes Sicherheitsniveau bieten.
  2. Der Datenimporteur gewährt seinen Mitarbeitern nur in dem Umfang, in dem dies für die Umsetzung, Verwaltung und Überwachung des Vertrags unbedingt erforderlich ist, Zugriff auf die personenbezogenen Daten. Er muss sicherstellen, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Vertraulichkeitspflicht unterliegen.
  3. Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die vom Datenimporteur gemäß diesen Klauseln verarbeitet werden, hat der Datenimporteur geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Verletzung zu beheben, einschließlich Maßnahmen zur Minderung ihrer nachteiligen Auswirkungen. Außerdem hat der Datenimporteur den Datenexporteur unverzüglich zu informieren, sobald er von einer Verletzung Kenntnis erlangt. Eine solche Benachrichtigung enthält Angaben zu einer Kontaktstelle, bei der weitere Informationen erhältlich sind, eine Beschreibung der Art der Verletzung (einschließlich, soweit möglich, der Kategorien und der ungefähren Anzahl der betroffenen Personen und der betroffenen personenbezogenen Datensätze), ihrer wahrscheinlichen Folgen und der ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung, einschließlich gegebenenfalls Maßnahmen zur Minderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen. Wenn und soweit es nicht möglich ist, alle Informationen gleichzeitig bereitzustellen, enthält die ursprüngliche Benachrichtigung die zu dem Zeitpunkt verfügbaren Informationen; weitere Informationen werden dann, sobald sie verfügbar werden, ohne unnötige Verzögerung bereitgestellt.
  4. Der Datenimporteur kooperiert mit dem Datenexporteur und unterstützt ihn, um es dem Datenexporteur zu ermöglichen, seinen Verpflichtungen gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 nachzukommen, insbesondere bei der Benachrichtigung der zuständigen Aufsichtsbehörde und der jeweils betroffenen Personen, wobei die Art der Verarbeitung und die dem Datenimporteur zur Verfügung stehenden Informationen berücksichtigt werden.

8.7 Sensible Daten

Wenn die Übermittlung personenbezogene Daten betrifft, die die ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen oder eine Gewerkschaftsmitgliedschaft, genetische Daten oder biometrische Daten zum Zweck der eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Daten über die Gesundheit oder das Sexualleben oder die sexuelle Orientierung einer Person oder Daten im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verurteilungen und Straftaten offenbaren (im Folgenden „sensible Daten“), hat der Datenimporteur die in Anlage I beschriebenen spezifischen Einschränkungen und/oder zusätzlichen Garantien anzuwenden.

8.8 Weiterübermittlungen

Der Datenimporteur legt die personenbezogenen Daten nur auf dokumentierte Anweisungen des Datenexporteurs gegenüber einem Dritten offen. Darüber hinaus dürfen die Daten nur an einen Dritten, der sich außerhalb der Europäischen Union befindet (im selben Land wie der Datenimporteur oder in einem anderen Drittland, im Folgenden „Weiterübermittlung“), weitergegeben werden, wenn der Dritte unter dem entsprechenden Modul an diese Klauseln gebunden ist oder diesen zustimmt, oder wenn:

  1. die Weiterübermittlung in ein Land erfolgt, für das eine Angemessenheitsentscheidung gemäß Artikel 45 der Verordnung (EU) 2016/679 vorliegt, die die Weiterübermittlung abdeckt;
  2. der Dritte anderweitig angemessene Garantien gemäß den Artikeln 46 oder 47

    der Verordnung (EU) 2016/679 in Bezug auf die fragliche Verarbeitung gewährleistet;

  3. die Weiterübermittlung für die Begründung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen im Rahmen eines bestimmten verwaltungsrechtlichen, regulatorischen oder gerichtlichen Verfahrens erforderlich ist; oder
  4. die Weiterübermittlung erforderlich ist, um die lebenswichtigen Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen.

Jede Weiterübermittlung unterliegt der Einhaltung aller anderen Garantien im Rahmen dieser Klauseln durch den Datenimporteur, insbesondere der Zweckbindung.

8.9 Dokumentation und Compliance

  1. Der Datenimporteur bearbeitet Anfragen des Datenexporteurs, die sich auf die Verarbeitung gemäß diesen Klauseln beziehen, unverzüglich und auf angemessene Weise.
  2. Die Parteien müssen in der Lage sein, die Einhaltung dieser Klauseln nachzuweisen. Insbesondere muss der Datenimporteur für eine angemessene Dokumentation hinsichtlich der im Namen des Datenexporteurs durchgeführten Verarbeitungstätigkeiten sorgen.
  3. Der Datenimporteur hat dem Datenexporteur alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die zum Nachweis der Einhaltung der in diesen Klauseln festgelegten Verpflichtungen erforderlich sind, und ermöglicht auf Anfrage des Datenexporteurs Prüfungen der von diesen Klauseln erfassten Verarbeitungsaktivitäten und unterstützt diese, und zwar in angemessenen Abständen oder wenn Anzeichen für eine Nichteinhaltung vorliegen. Bei der Entscheidung hinsichtlich einer Prüfung oder eines Audits kann der Datenexporteur relevante Zertifizierungen berücksichtigen, die sich im Besitz des Datenimporteurs befinden.
  4. Der Datenexporteur kann die Prüfung selbst durchführen oder einen unabhängigen Prüfer damit beauftragen. Prüfungen können Inspektionen in den Räumlichkeiten oder physischen Einrichtungen des Datenimporteurs umfassen und werden gegebenenfalls mit einer angemessenen Fristankündigung durchgeführt.
  5. Die Parteien stellen der zuständigen Aufsichtsbehörde auf Anfrage die in den Absätzen (b) und (c) genannten Informationen, einschließlich der Ergebnisse etwaiger Prüfungen, zur Verfügung.

Klausel 9

MODUL ZWEI: Übertragung vom für die Verarbeitung Verantwortlichen an den Auftragsverarbeiter

  1. SPEZIFISCHE VORHERIGE GENEHMIGUNG Der Datenimporteur darf keine seiner Verarbeitungsaktivitäten, die im Namen des Datenexporteurs im Rahmen dieser Klauseln durchgeführt werden, ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Datenexporteurs an einen Unterauftragsverarbeiter vergeben. Der Datenimporteur hat die Anfrage auf spezifische Genehmigung mindestens 4 Wochen vor der Beauftragung des Unterauftragsverarbeiters zusammen mit den Informationen, die erforderlich sind, um es dem Datenexporteur zu ermöglichen, über die Genehmigung zu entscheiden, zu übermitteln. Die Liste der Unterauftragsverarbeiter, die bereits vom Datenexporteur autorisiert wurden, ist in Unteranhang B zu finden. Die Parteien haben den Unteranhang auf dem neuesten Stand zu halten.
  2. Wenn der Datenimporteur einen Unterauftragsverarbeiter mit der Durchführung bestimmter Verarbeitungsaktivitäten (im Namen des Datenexporteurs) beauftragt, erfolgt dies auf dem Wege eines schriftlichen Vertrags, der im Wesentlichen die gleichen Datenschutzverpflichtungen vorsieht wie diejenigen, die den Datenimporteur gemäß diesen Klauseln binden, einschließlich bezüglich der Rechte von Drittbegünstigten hinsichtlich betroffener Personen. Die Parteien vereinbaren, dass der Datenimporteur durch die Einhaltung dieser Klausel seinen Verpflichtungen gemäß Klausel 8.8 nachkommt. Der Datenimporteur hat sicherzustellen, dass der Unterauftragsverarbeiter die Verpflichtungen einhält, denen der Datenimporteur gemäß diesen Klauseln unterliegt.
  3. Der Datenimporteur hat dem Datenexporteur auf Anfrage des Datenexporteurs eine Kopie einer solchen Vereinbarung mit dem Unterauftragsverarbeiter und aller nachfolgenden Änderungen zur Verfügung zu stellen. In dem Umfang, in dem dies zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen oder anderen vertraulichen Informationen, einschließlich personenbezogener Daten, erforderlich ist, kann der Datenimporteur den Text der Vereinbarung vor der Freigabe einer Kopie redigieren.
  4. Der Datenimporteur bleibt dem Datenexporteur gegenüber für die Erfüllung der Verpflichtungen des Unterauftragsverarbeiters aus seinem Vertrag mit dem Datenimporteur in vollem Umfang verantwortlich. Der Datenimporteur hat den Datenexporteur über jedes Versäumnis des Unterauftragsverarbeiters, seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nachzukommen, zu benachrichtigen.
  5. Der Datenimporteur hat mit dem Unterauftragsverarbeiter eine Drittbegünstigtenklausel zu vereinbaren, wonach der Datenexporteur – für den Fall, dass der Datenimporteur faktisch verschwunden ist, rechtlich nicht mehr existiert oder insolvent geworden ist – das Recht hat, den Vertrag mit dem Unterauftragsverarbeiter zu beenden und den Unterauftragsverarbeiter anzuweisen, die personenbezogenen Daten zu löschen oder zurückzugeben.

Klausel 10

Rechte der betroffenen Person

MODUL ZWEI: Übertragung vom für die Verarbeitung Verantwortlichen an den Auftragsverarbeiter

  1. Der Datenimporteur hat den Datenexporteur unverzüglich über jede Anfrage zu benachrichtigen, die er von der betroffenen Person erhalten hat. Er darf nicht selbst auf diese Anfrage reagieren, es sei denn, er wurde vom Datenexporteur dazu autorisiert.
  2. Der Datenimporteur hat den Datenexporteur bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen, auf Anfragen betroffener Personen auf Ausübung ihrer Rechte gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 zu reagieren, zu unterstützen. In dieser Hinsicht müssen die Parteien in Anlage II die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen festlegen, und zwar unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung, durch die die Unterstützung geleistet wird, sowie des Umfangs und des Ausmaßes der erforderlichen Unterstützung.
  3. Bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen gemäß den Absätzen (a) und (b) hat der Datenimporteur die Anweisungen des Datenexporteurs zu befolgen.

Klausel 11

Entschädigung

  1. Der Datenimporteur hat betroffene Personen in einem transparenten und leicht zugänglichen Format durch eine individuelle Benachrichtigung oder auf seiner Website über eine Kontaktstelle zu informieren, die zur Bearbeitung von Beschwerden befugt ist. Er hat alle Beschwerden, die er von einer betroffenen Person erhält, unverzüglich zu bearbeiten.

MODUL ZWEI: Übertragung vom für die Verarbeitung Verantwortlichen an den Auftragsverarbeiter

  1. Im Falle einer Streitigkeit zwischen einer betroffenen Person und einer der Parteien bezüglich der Einhaltung dieser Klauseln muss diese Partei ihr Bestes unternehmen, um die Angelegenheit gütlich und zeitnah zu lösen. Die Parteien halten sich gegenseitig über solche Streitigkeiten auf dem Laufenden und kooperieren gegebenenfalls bei der Lösung dieser Streitigkeiten.
  2. Wenn die betroffene Person ein Recht als Drittbegünstigter gemäß Klausel 3 geltend macht, akzeptiert der Datenimporteur die Entscheidung der betroffenen Person:
    1. eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde im Mitgliedstaat seines gewöhnlichen Aufenthalts oder seines Arbeitsplatzes oder bei der zuständigen Aufsichtsbehörde gemäß Klausel 13 einzureichen;
    2. die Streitigkeit an die zuständigen Gerichte im Sinne von Klausel 18 zu verweisen.
  3. Die Parteien akzeptieren, dass die betroffene Person unter den in Artikel 80 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 festgelegten Bedingungen von einer gemeinnützigen Einrichtung, Organisation oder Vereinigung vertreten werden kann.
  4. Der Datenimporteur muss eine Entscheidung, die nach dem anwendbaren Recht der EU oder eines Mitgliedstaats verbindlich ist, befolgen.
  5. Der Datenimporteur stimmt zu, dass die von der betroffenen Person getroffene Wahl ihre materiellen und verfahrensrechtlichen Rechte auf Einlegung von Rechtsbehelfen gemäß anwendbaren Gesetzen nicht beeinträchtigt.

Klausel 12

Haftung

MODUL ZWEI: Übertragung vom für die Verarbeitung Verantwortlichen an den Auftragsverarbeiter

  1. Jede Partei haftet gegenüber der anderen Partei/den anderen Parteien für alle Schäden, die sie der anderen Partei/den anderen Parteien durch einen Verstoß gegen diese Klauseln verursacht.
  2. Der Datenimporteur haftet gegenüber der betroffenen Person, und die betroffene Person hat das Recht auf Entschädigung für materielle oder immaterielle Schäden, die der Datenimporteur oder sein Unterauftragsverarbeiter der betroffenen Person durch Verletzung der Rechte des Drittbegünstigten gemäß diesen Klauseln verursacht.
  3. Ungeachtet von Absatz (b) haftet der Datenexporteur gegenüber der betroffenen Person, und die betroffene Person hat das Recht auf Entschädigung für materielle oder immaterielle Schäden, die der Datenexporteur oder der Datenimporteur (oder sein Unterauftragsverarbeiter) der betroffenen Person durch eine Verletzung der Rechte des Drittbegünstigten gemäß diesen Klauseln verursacht. Dies berührt nicht die Haftung des Datenexporteurs und, wenn der Datenexporteur ein im Namen eines für die Verarbeitung Verantwortlichen handelnder Auftragsverarbeiter ist, die Haftung des für die Verarbeitung Verantwortlichen gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 oder der Verordnung (EU) 2018/1725, je nachdem, was anwendbar ist.
  4. Die Parteien vereinbaren, dass der Datenexporteur, wenn er gemäß Absatz (c) für vom Datenimporteur (oder seinem Unterauftragsverarbeiter) verursachte Schäden haftbar gemacht wird, berechtigt ist, vom Datenimporteur den Teil der Entschädigung zurückzufordern, der der Verantwortung des Datenimporteurs für den Schaden entspricht.
  5. Wenn mehr als eine Partei für einen Schaden verantwortlich ist, der der betroffenen Person aufgrund eines Verstoßes gegen diese Klauseln entstanden ist, haften alle verantwortlichen Parteien gesamtschuldnerisch, und die betroffene Person ist berechtigt, eine gerichtliche Klage gegen jede dieser Parteien einzuleiten.
  6. Die Parteien vereinbaren, dass eine Partei, wenn sie gemäß Absatz (e) haftbar gemacht wird, berechtigt ist, von der anderen Partei/den anderen Parteien den Teil der Entschädigung zurückzufordern, der ihrer Verantwortung für den Schaden entspricht.
  7. Der Datenimporteur kann sich nicht auf das Verhalten eines Unterauftragsverarbeiters berufen, um seiner eigenen Haftung zu entgehen.

Klausel 13

Aufsicht

MODUL ZWEI: Übertragung vom für die Verarbeitung Verantwortlichen an den Auftragsverarbeiter

  1. Die Aufsichtsbehörde, die für die Sicherstellung der Einhaltung der Verordnung (EU) 2016/679 durch den Datenexporteur in Bezug auf die Datenübermittlung wie in Anlage I angegeben verantwortlich ist, fungiert als zuständige Aufsichtsbehörde.
  2. Der Datenimporteur erklärt sich damit einverstanden, sich der Gerichtsbarkeit der zuständigen Aufsichtsbehörde zu unterwerfen und bei allen Verfahren mit der zuständigen Aufsichtsbehörde, die auf die Gewährleistung der Einhaltung dieser Klauseln abzielen, zu kooperieren. Insbesondere stimmt der Datenimporteur zu, Anfragen zu beantworten, sich Prüfungen zu unterziehen und die von der Aufsichtsbehörde ergriffenen Maßnahmen einzuhalten, einschließlich Abhilfe- und Ausgleichsmaßnahmen. Er hat der Aufsichtsbehörde eine schriftliche Bestätigung zu übermitteln, dass die erforderlichen Maßnahmen ergriffen wurden.

ABSCHNITT III – LOKALE GESETZE UND VERPFLICHTUNGEN IM FALLE EINES ZUGRIFFS DURCH ÖFFENTLICHE BEHÖRDEN

Klausel 14

Lokale Gesetze und Praktiken, die die Einhaltung der Klauseln beeinflussen

MODUL ZWEI: Übertragung vom für die Verarbeitung Verantwortlichen an den Auftragsverarbeiter

  1. Die Parteien garantieren, dass sie keinen Grund zu der Annahme haben, dass die Gesetze und Praktiken im Zielland, die für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch den Datenimporteur gelten, einschließlich aller Anforderungen zur Offenlegung personenbezogener Daten oder Maßnahmen, die den Zugriff durch öffentliche Behörden autorisieren, den Datenimporteur daran hindern, seinen Verpflichtungen gemäß diesen Klauseln nachzukommen. Dies basiert auf dem Verständnis, dass Gesetze und Praktiken, die das Wesen der Grundrechte und Grundfreiheiten achten und nicht über das hinausgehen, was in einer demokratischen Gesellschaft zur Wahrung eines der in Artikel 23 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 aufgeführten Ziele erforderlich und verhältnismäßig ist, nicht im Widerspruch zu diesen Klauseln stehen.
  2. Die Parteien erklären, dass sie bei der Abgabe der Garantie in Absatz (a) insbesondere die folgenden Elemente gebührend berücksichtigt haben:
    1. die spezifischen Umstände der Übermittlung, einschließlich der Länge der Verarbeitungskette, der Anzahl der beteiligten Akteure und der verwendeten Übermittlungskanäle; beabsichtigte Weiterübermittlungen; die Art des Empfängers; den Zweck der Verarbeitung; die Kategorien und das Format der übermittelten personenbezogenen Daten; den Wirtschaftssektor, in dem die Übermittlung stattfindet; den Speicherort der übermittelten Daten;
    2. die Gesetze und Praktiken des Ziellands – einschließlich solcher, die die Offenlegung von Daten an öffentliche Behörden vorschreiben oder den Zugriff durch solche Behörden autorisieren –, die angesichts der spezifischen Umstände der Übermittlung und der anwendbaren Einschränkungen und Garantien relevant sind;
    3. alle relevanten vertraglichen, technischen oder organisatorischen Garantien, die zur Ergänzung der Garantien gemäß diesen Klauseln ergriffen wurden, einschließlich Maßnahmen, die während der Übermittlung und bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Zielland angewendet werden.
  3. Der Datenimporteur garantiert, dass er bei der Durchführung der Bewertung gemäß Absatz (b) sein Bestes getan hat, um dem Datenexporteur relevante Informationen zur Verfügung zu stellen, und stimmt zu, dass er weiterhin mit dem Datenexporteur zusammenarbeiten wird, um die Einhaltung dieser Klauseln sicherzustellen.
  4. Die Parteien erklären sich damit einverstanden, die Bewertung gemäß Absatz (b) zu dokumentieren und sie auf Anfrage der zuständigen Aufsichtsbehörde zur Verfügung zu stellen.
  5. Der Datenimporteur erklärt sich damit einverstanden, den Datenexporteur unverzüglich zu benachrichtigen, wenn er nach Zustimmung zu diesen Klauseln und für die Dauer des Vertrags Grund zu der Annahme hat, dass er Gesetzen oder Praktiken unterliegt oder neu unterliegt, die nicht mit den Anforderungen gemäß Absatz (a) im Einklang stehen, einschließlich infolge einer Änderung der Gesetze des Drittlands oder einer Maßnahme (wie einer Offenlegungsanfrage), die auf eine Anwendung solcher Gesetze in der Praxis hinweist, die nicht mit den Anforderungen in Absatz (a) im Einklang steht.
  6. Nach einer Benachrichtigung gemäß Absatz (e) oder wenn der Datenexporteur anderweitig Grund zu der Annahme hat, dass der Datenimporteur seinen Verpflichtungen gemäß diesen Klauseln nicht mehr nachkommen kann, hat der Datenexporteur unverzüglich geeignete Maßnahmen festzulegen (z. B. technische oder organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Vertraulichkeit), die vom Datenexporteur und/oder Datenimporteur zur Behebung der Situation zu ergreifen sind. Der Datenexporteur hat die Datenübermittlung auszusetzen, wenn er der Ansicht ist, dass keine angemessenen Garantien für eine solche Übermittlung gewährleistet werden können, oder wenn er von der zuständigen Aufsichtsbehörde dazu angewiesen wird. In diesem Fall ist der Datenexporteur berechtigt, den Vertrag zu kündigen, soweit er die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß diesen Klauseln betrifft. Wenn der Vertrag mehr als zwei Parteien betrifft, kann der Datenexporteur dieses Kündigungsrecht nur in Bezug auf die relevante Partei ausüben, es sei denn, die Parteien haben etwas anderes vereinbart. Wenn der Vertrag gemäß dieser Klausel beendet wird, gilt Klausel 16 (d) und (e).

Klausel 15

Verpflichtungen des Datenimporteurs im Falle eines Zugriffs durch öffentliche Behörden

MODUL ZWEI: Übertragung vom für die Verarbeitung Verantwortlichen an den Auftragsverarbeiter

15.1. Benachrichtigung

  1. Der Datenimporteur erklärt sich damit einverstanden, den Datenexporteur und, soweit möglich, die betroffene Person unverzüglich (falls erforderlich mit Hilfe des Datenexporteurs) zu benachrichtigen, wenn er:
    1. eine rechtsverbindliche Anfrage von einer öffentlichen Behörde, einschließlich Justizbehörden, gemäß den Gesetzen des Ziellands zur Offenlegung personenbezogener Daten erhält, die gemäß diesen Klauseln übermittelt wurden; eine solche Benachrichtigung muss Informationen über die angeforderten personenbezogenen Daten, die anfragende Behörde, die Rechtsgrundlage für die Anfrage und die bereitgestellte Antwort enthalten; oder
    2. von einem beliebigen direkten Zugriff öffentlicher Behörden auf personenbezogene Daten, die gemäß diesen Klauseln gemäß den Gesetzen des Ziellands übermittelt wurden, Kenntnis erlangt; eine solche Benachrichtigung muss alle dem Importeur verfügbaren Informationen enthalten.
  2. Wenn es dem Datenimporteur gemäß den Gesetzen des Ziellands verboten ist, den Datenexporteur und/oder die betroffene Person zu benachrichtigen, stimmt der Datenimporteur zu, sein Bestes zu tun, um eine Ausnahme von dem Verbot zu erwirken, um so viele Informationen wie möglich und so schnell wie möglich zu übermitteln. Der Datenimporteur erklärt sich damit einverstanden, seine besten Bemühungen zu dokumentieren, um diese auf Anfrage des Datenexporteurs nachweisen zu können.
  3. Soweit dies nach den Gesetzen des Ziellands zulässig ist, stimmt der Datenimporteur zu, dem Datenexporteur für die Dauer des Vertrags in regelmäßigen Abständen so viele relevante Informationen wie möglich zu den eingegangenen Anfragen zur Verfügung zu stellen (insbesondere Anzahl der Anfragen, Art der angeforderten Daten, anfragende Behörden, ob Anfragen angefochten wurden, das Ergebnis solcher Anfechtungen usw.).
  4. Der Datenimporteur erklärt sich damit einverstanden, die Informationen gemäß den Absätzen (a) bis (c) für die Dauer des Vertrags aufzubewahren und sie auf Anfrage der zuständigen Aufsichtsbehörde zur Verfügung zu stellen.
  5. Absätze (a) bis (c) berühren nicht die Verpflichtung des Datenimporteurs gemäß Klausel 14 (e) und Klausel 16, den Datenexporteur unverzüglich zu informieren, wenn er diese Klauseln nicht einhalten kann.

15.2. Überprüfung der Rechtmäßigkeit und Datenminimierung

  1. Der Datenimporteur erklärt sich damit einverstanden, die Rechtmäßigkeit der Offenlegungsanfrage zu überprüfen, insbesondere ob sie innerhalb der der anfragenden öffentlichen Behörde übertragenen Befugnisse bleibt, und die Anfrage anzufechten, wenn er nach sorgfältiger Bewertung zu dem Schluss kommt, dass berechtigte Gründe für die Annahme bestehen, dass die Anfrage gemäß den Gesetzen des Ziellands, anwendbaren Verpflichtungen nach dem Völkerrecht und den Grundsätzen internationaler Anständigkeit rechtswidrig ist. Der Datenimporteur muss unter den gleichen Bedingungen Beschwerdemöglichkeiten ausüben. Bei der Anfechtung einer Anfrage hat der Datenimporteur vorläufige Maßnahmen mit dem Ziel zu beantragen, die Auswirkungen der Anfrage auszusetzen, bis die zuständige Justizbehörde über die Begründetheit der Anfrage entschieden hat. Er darf die angeforderten personenbezogenen Daten nicht offenlegen, es sei denn, dies ist gemäß den anwendbaren Verfahrensregeln erforderlich. Diese Anforderungen berühren nicht die Verpflichtungen des Datenimporteurs gemäß Klausel 14 (e).
  2. Der Datenimporteur erklärt sich damit einverstanden, seine rechtliche Bewertung und jegliche Anfechtung der Offenlegungsanfrage zu dokumentieren und, soweit dies nach den Gesetzen des Ziellands zulässig ist, die Dokumentation dem Datenexporteur zur Verfügung zu stellen. Er hat sie auf Anfrage außerdem der zuständigen Aufsichtsbehörde zur Verfügung zu stellen.
  3. Der Datenimporteur stimmt zu, beim Beantworten einer Offenlegungsanfrage die Mindestmenge an Informationen, die auf einer angemessenen Auslegung der Anfrage beruht, bereitzustellen.

ABSCHNITT IV – SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Klausel 16

Nichteinhaltung der Klauseln und Kündigung

  1. Der Datenimporteur hat den Datenexporteur unverzüglich zu informieren, wenn er diese Klauseln aus irgendeinem Grund nicht einhalten kann.
  2. Für den Fall, dass der Datenimporteur gegen diese Klauseln verstößt oder diese Klauseln nicht einhalten kann, hat der Datenexporteur die Übermittlung personenbezogener Daten an den Datenimporteur auszusetzen, bis die Einhaltung erneut sichergestellt ist oder der Vertrag beendet wird. Dies gilt unbeschadet der Klausel 14 (f).
  3. Der Datenexporteur ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, soweit er die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß diesen Klauseln betrifft, wenn:
    1. der Datenexporteur die Übermittlung personenbezogener Daten an den Datenimporteur gemäß Absatz (b) ausgesetzt hat und die Einhaltung dieser Klauseln nicht innerhalb einer angemessenen Frist und in jedem Fall innerhalb eines Monats nach der Aussetzung wiederhergestellt wird;
    2. der Datenimporteur einen wesentlichen oder anhaltenden Verstoß gegen diese Klauseln begeht; oder
    3. der Datenimporteur einer verbindlichen Entscheidung eines zuständigen Gerichts oder einer Aufsichtsbehörde bezüglich seiner Verpflichtungen gemäß diesen Klauseln nicht nachkommt.

    In diesen Fällen hat er die zuständige Aufsichtsbehörde [für Modul Drei: und den für die Verarbeitung Verantwortlichen] über eine solche Nichteinhaltung zu informieren. Wenn der Vertrag mehr als zwei Parteien betrifft, kann der Datenexporteur dieses Kündigungsrecht nur in Bezug auf die relevante Partei ausüben, es sei denn, die Parteien haben etwas anderes vereinbart.

  4. Personenbezogene Daten, die vor der Beendigung des Vertrags gemäß Absatz (c) übermittelt wurden, sind auf Entscheidung des Datenexporteurs hin unverzüglich an den Datenexporteur zurückzugeben oder vollständig zu löschen. Gleiches gilt für alle Kopien der Daten. Der Datenimporteur hat dem Datenexporteur die Löschung der Daten zu bestätigen. Bis die Daten gelöscht oder zurückgegeben wurden, hat der Datenimporteur die Einhaltung dieser Klauseln weiter sicherzustellen. Im Falle lokaler Gesetze, die für den Datenimporteur gelten und die die Rückgabe oder Löschung der übermittelten personenbezogenen Daten verbieten, garantiert der Datenimporteur, dass er die Einhaltung dieser Klauseln weiterhin gewährleisten und die Daten nur in dem Umfang und so lange verarbeiten wird, wie dies nach dem lokalen Recht erforderlich ist.
  5. Jede Partei kann ihre Zustimmung, an diese Klauseln gebunden zu sein, widerrufen, wenn (i) die Europäische Kommission eine Entscheidung gemäß Artikel 45 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679 erlässt, die die Übermittlung personenbezogener Daten abdeckt, für die diese Klauseln gelten; oder (ii) die Verordnung (EU) 2016/679 Teil des Rechtsrahmens des Landes wird, in das die personenbezogenen Daten übermittelt werden. Dies gilt unbeschadet anderer Verpflichtungen, die gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 für die fragliche Verarbeitung gelten.

Klausel 17

Anwendbares Recht

Diese Klauseln unterliegen dem Recht des EU-Mitgliedstaats, in dem der Datenexporteur niedergelassen ist. Wenn ein solches Recht keine Rechte von Drittbegünstigten zulässt, unterliegen sie dem Recht eines anderen EU-Mitgliedstaats, der Rechte von Drittbegünstigten zulässt. Die Parteien vereinbaren, dass dies das Recht Irlands ist.

Klausel 18

MODUL ZWEI: Übertragung vom für die Verarbeitung Verantwortlichen an den Auftragsverarbeiter

  1. Alle Streitigkeiten, die sich aus diesen Klauseln ergeben, werden von den Gerichten eines EU-Mitgliedstaats beigelegt.
  2. Die Parteien vereinbaren, dass es sich dabei um die Gerichte Irlands handelt (Mitgliedstaat angeben).
  3. Eine betroffene Person kann ein Rechtsverfahren gegen den Datenexporteur und/oder Datenimporteur auch vor den Gerichten des Mitgliedstaats einleiten, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
  4. Die Parteien erklären sich damit einverstanden, sich der Gerichtsbarkeit dieser Gerichte zu unterwerfen.

Anlage I zu den Standardvertragsklauseln

Datenexporteur

Der Datenexporteur ist der Kunde wie in der Vereinbarung definiert.

Datenimporteur

Der Datenimporteur ist Keeper Security, Inc., ein globaler Anbieter von SaaS-basierten Zero-Knowledge-Verschlüsselungsprodukten und -diensten.

Betroffene Personen

Die übermittelten personenbezogenen Daten betreffen den Datenexporteur und die autorisierten Endbenutzer des Datenexporteurs, einschließlich Mitarbeitern, Auftragnehmern und des Personals von Kunden, Lieferanten, Mitarbeitern und Unterauftragnehmern.

Datenkategorien

Die übertragenen personenbezogenen Daten betreffen Kontaktdaten (Name, Adresse, E-Mail, Telefon), Unternehmensdaten, IP-Adresse, Geräteerkennung und Anwendungsversionen.

Besondere Datenkategorien (falls zutreffend)

Die Parteien erwarten keine Übermittlung besonderer Datenkategorien.

Verarbeitungsvorgänge

Die übermittelten personenbezogenen Daten unterliegen den folgenden grundlegenden Verarbeitungsaktivitäten:

Umfang der Verarbeitung

Personenbezogene Daten können für die folgenden Zwecke verarbeitet werden: (a) zur Bereitstellung der Dienste (was die Erkennung, Prävention und Lösung von Sicherheits- und technischen Problemen umfassen kann); (b) zur Beantwortung von Kundensupportanfragen und (c) zur anderweitigen Erfüllung der Verpflichtungen aus der Vereinbarung.

Der Datenexporteur weist den Datenimporteur an, personenbezogene Daten in Ländern zu verarbeiten, in denen der Datenimporteur oder seine Unterauftragsverarbeiter Einrichtungen unterhalten, die für die Erbringung der Dienste erforderlich sind.

Dauer der Datenverarbeitung

Die Datenverarbeitung erfolgt für die in der Vereinbarung angegebene Dauer. Für die Laufzeit der Vereinbarung und für einen angemessenen Zeitraum nach Ablauf oder Kündigung der Vereinbarung wird der Datenimporteur dem Datenexporteur Zugriff auf die gemäß der Vereinbarung verarbeiteten personenbezogenen Daten des Datenexporteurs und die Möglichkeit bieten, diese zu exportieren.

Datenlöschung

Für die Laufzeit der Vereinbarung wird der Datenimporteur dem Datenexporteur die Möglichkeit bieten, Daten wie in der Vereinbarung angegeben zu löschen.

Zugriff auf Daten

Für die Laufzeit der Vereinbarung wird der Datenimporteur dem Datenexporteur die Möglichkeit bieten, die personenbezogenen Daten des Datenexporteurs gemäß der Vereinbarung zu korrigieren, zu sperren, zu exportieren und zu löschen.

Unterauftragsverarbeiter

Der Datenimporteur kann Unterauftragsverarbeiter mit der Bereitstellung von Teilen der Dienste beauftragen. Der Datenimporteur stellt sicher, dass Unterauftragsverarbeiter die personenbezogenen Daten des Datenexporteurs nur zur Bereitstellung der Produkte und Dienstleistungen des Datenimporteurs und nicht für andere Zwecke aufrufen und verwenden.

ANLAGE II ZU DEN STANDARDVERTRAGSKLAUSELN

Dieser Anhang ist Bestandteil der Klauseln und muss von den Parteien ausgefüllt und unterzeichnet werden.

Beschreibung der vom Datenimporteur implementierten technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen

Keeper Security wird die in Unteranhang D dargelegten administrativen, physischen und technischen Garantien pflegen. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen des Datenexporteurs kann Keeper Security diese Praktiken nach eigenem Ermessen ändern oder aktualisieren, sofern eine solche Änderung oder Aktualisierung nicht zu einer wesentlichen Verschlechterung des durch diese Praktiken angebotenen Schutzes führt. Alle großgeschriebenen Begriffe, die hier nicht anders definiert sind, haben die in der Vereinbarung festgelegten Bedeutungen.

UNTERANHANG D

Keeper Security, Inc.

Offenlegung von Sicherheitslücken

Keeper Security, Inc. (KSI) schützt Daten seiner Kunden mit der Sicherheitssoftware von Keeper für Mobilgeräte und Desktop-Geräte mit großer Leidenschaft. Millionen von Privatanwendern und Unternehmen vertrauen Keeper beim Schutz ihrer Passwörter und vertraulichen Daten.

Keepers Software wird kontinuierlich verbessert, um den Kunden stets die neusten Technologien und Schutzmaßnahmen anbieten zu können. Diese Seite soll einen Überblick über Keepers Sicherheitsarchitektur, Verschlüsselungsmethoden und die Hosting-Umgebung der aktuellen Version bieten. Eine Übersicht, der technischen Details unserer Verschlüsselungs- und Sicherheitsmethoden, wird aufgeführt.

Datenschutz

Zero-Trust beginnt mit Passwortsicherheit. KSI entwickelt seine Produkte mit einem Zero-Trust-Sicherheitsframework, das darauf basiert, keinem Benutzer innerhalb der Architektur zu vertrauen. Zero-Trust geht davon aus, dass alle Benutzer und Geräte potenziell kompromittiert werden können. Daher muss jeder Benutzer verifiziert und authentifiziert werden, bevor er auf eine Website, eine Anwendung oder ein System zugreifen kann. Dieses Cybersicherheitsframework bildet die Grundlage der Cybersicherheitsplattform von Keeper. Die Plattform bietet IT-Administratoren vollständige Transparenz hinsichtlich aller Benutzer, Systeme und Geräte, auf die sie zugreifen. So können sie die Einhaltung von Branchen- und regulatorischen Vorschriften gewährleisten. Damit ein Unternehmen ein Zero-Trust-Framework nutzen kann, muss es über erstklassige Passwortsicherheit verfügen, die von einer Zero-Knowledge-Sicherheitsarchitektur unterstützt wird.

KSI ist ein Zero-Knowledge-Sicherheitsanbieter. Der Benutzer von Keeper ist die einzige Person, die volle Kontrolle über die Verschlüsselung und Entschlüsselung ihrer Daten hat. Mit Keeper erfolgt die Verschlüsselung und Entschlüsselung beim Anmelden im Tresor ausschließlich auf dem Gerät des Benutzers. Jeder einzelne Datensatz, der im Tresor des Benutzers gespeichert wird, wird mit einem zufälligen 256-Bit-AES-Schlüssel, der auf dem Gerät des Benutzers generiert wird, verschlüsselt. Die Datensatzschlüssel werden durch einen zusätzlichen Schlüssel, Datenschlüssel genannt, geschützt. Der Datenschlüssel wird mit einem Schlüssel verschlüsselt, der auf dem Gerät vom Master-Passwort des Benutzers abgeleitet wird. Daten, die ruhend auf dem Gerät des Benutzers gespeichert sind, werden ebenfalls mit einem anderen Schlüssel, dem sogenannten Clientschlüssel, verschlüsselt. Die sichere Synchronisierung von Datensätzen zwischen Geräten des Benutzers wird auf Netzwerkebene ebenfalls verschlüsselt und über den Cloud Security Vault von Keeper geroutet. Dieses mehrschichtige Verschlüsselungsmodell sorgt für den fortschrittlichsten Datenschutz der ganzen Branche.

Der Verschlüsselungsschlüssel, der zum Entschlüsseln der Daten erforderlich ist, verbleibt stets beim Benutzer von Keeper. KSI kann die gespeicherten Daten des Benutzers nicht entschlüsseln. KSI hat keinerlei Zugriff auf das Master-Passwort eines Kunden oder auf die Datensätze, die im Keeper-Tresor gespeichert sind. KSI kann weder remote auf das Gerät eines Kunden zugreifen noch den Tresor des Kunden entschlüsseln. Die einzigen Daten, auf die Keeper Security Zugriff hat, sind die E-Mail-Adresse, der Gerätetyp und Details zum Abonnement (z. B. Keeper Unlimited) eines Benutzers. Wenn das Gerät eines Benutzers verloren geht oder gestohlen wird, kann KSI beim Zugriff auf verschlüsselte Backup-Dateien helfen, um den Tresor des Benutzers wiederherzustellen, sobald das Gerät ersetzt wurde.

Auf Daten, die in Keeper gespeichert und aufgerufen werden, kann nur der Kunde zugreifen, da sie auf dem verwendeten Gerät unmittelbar verschlüsselt und entschlüsselt werden – auch bei Verwendung der Keeper Webapp. Die Verschlüsselungsmethode, die Keeper verwendet, ist ein bekannter, vertrauenswürdiger Algorithmus namens AES (Advanced Encryption Standard) mit einer Schlüssellänge von 256 Bit. Gemäß der Veröffentlichung CNSSP-15 des US-amerikanischen Committee on National Security Systems ist AES mit einer 256-Bit-Schlüssellänge ausreichend sicher, um Verschlusssachen der US-Regierung bis zur Klassifizierung TOP SECRET zu verschlüsseln. Keeper ist gemäß NIST CMVP nach FIPS 140-3 zertifiziert und validiert (Zertifikat #3976 - https://csrc.nist.gov/projects/cryptographic-module-validation-program/certificate/3976)

Die zur Ver- und Entschlüsselung von Kundendatensätzen verwendeten Chiffrierschlüssel werden nicht gespeichert oder an den Cloud Security Vault von Keeper übertragen. Zur Bereitstellung von Synchronisierungsfunktionen zwischen verschiedenen Geräten wird jedoch eine verschlüsselte Version dieses Chiffrierschlüssels im Cloud Security Vault gespeichert und nach erfolgreicher Anmeldung beim Tresor und Multi-Faktor-Authentifizierung den Geräten im Konto eines Benutzers bereitgestellt. Dieser verschlüsselte Chiffrierschlüssel kann nur auf dem Gerät für die weitere Verwendung als Chiffrierschlüssel verwendet werden.

Starkes Master-Passwort

Es wird nachdrücklich empfohlen, dass Kunden ein starkes Master-Passwort für ihr Keeper-Konto wählen. Dieses Master-Passwort sollte nirgendwo außerhalb von Keeper verwendet werden. Benutzer sollten ihr Master-Passwort niemals an Dritte weitergeben.

Zwei-Faktor-Authentifizierung

Zum Schutz vor unbefugtem Zugriff auf Ihren Tresor bzw. Ihre Websites und Anwendungen unterstützt Keeper auch Zwei-Faktor-Authentifizierung. Zwei-Faktor-Authentifizierung ist eine Authentifizierungsmethode, bei der zwei oder mehr der folgenden drei Authentifizierungsfaktoren erforderlich sind: ein Wissensfaktor, ein Besitzfaktor und ein Eigenschaftsfaktor.

Keeper nutzt etwas, das Sie kennen (Ihr Passwort), und etwas, das Sie haben (Ihr Smartphone), um Ihnen zusätzliche Sicherheit zu bieten, wenn Ihr Master-Passwort oder Gerät kompromittiert werden. Hierfür generieren wir TOTPs (Time-based One-Time Passwords).

Bei Verwendung einer TOTP-basierten MFA/2FA-Methode generiert Keeper mithilfe eines kryptografisch sicheren Zufallszahlengenerators einen 10 Byte langen Geheimschlüssel. Dieser Code ist etwa eine Minute lang gültig und wird per SMS, Duo Security, RSA SecurID, eine TOTP-App, Google Authenticator oder Keeper DNA-kompatible Wearables wie Apple Watch oder Android Wear an den Benutzer gesendet.

Wenn Sie Google Authenticator oder eine TOTP-App auf Ihrem mobilen Gerät verwenden, generiert der Keeper-Server intern einen QR-Code mit Ihrem Geheimschlüssel. Dieser wird niemals mit Dritten geteilt. Bei jeder Deaktivierung und anschließender Reaktivierung von Zwei-Faktor-Authentifizierung wird ein neuer Geheimschlüssel generiert.

Rufen Sie zur Aktivierung von Zwei-Faktor-Authentifizierung in der Keeper-Anwendung das Fenster „Einstellungen“ oder „Sicherheit“ auf. Kunden von Keeper Business können über die Rollendurchsetzungsfunktion der Keeper Admin-Konsole optional die Verwendung von Zwei-Faktor-Authentifizierung zur Anmeldung beim Tresor und unterstützte 2FA-Methoden erzwingen.

FIDO (U2F)-Sicherheitsschlüssel

Keeper unterstützt FIDO2-kompatible hardwarebasierte Sicherheitsschlüsselgeräte wie YubiKey oder Google Titan als zweiten Faktor. Sicherheitsschlüssel stellen eine bequeme und sichere Methode zur Durchführung von Zwei-Faktor-Authentifizierung dar, ohne dass der Benutzer manuell 6-stellige Codes eingeben muss. Für den Tresor eines Benutzers können mehrere Sicherheitsschlüssel konfiguriert werden. Bei Plattformen, die keine Sicherheitsschlüsselgeräte unterstützen, können Benutzer auf andere konfigurierte 2FA-Methoden zurückgreifen. Rufen Sie zur Konfiguration eines Sicherheitsschlüssels und anderer Zwei-Faktor-Authentifizierungsmethoden in der Keeper-Anwendung das Fenster „Einstellungen“ auf.

Notfall-Zugang (digitales Erbe)

Mit dem Produkt für Privatanwender von Keeper können bis zu fünf Notfallkontakte gespeichert werden, die im Falle eines Notfalls oder Todesfalls auf den Tresor zugreifen können. Sobald eine bestimmte Wartezeit verstrichen ist, erhält der Notfallkontakt Zugriff auf den Tresor des Benutzers. Die Freigabe eines Tresors erfolgt nach dem Zero-Knowledge-Prinzip, und das Master-Passwort des Benutzers wird niemals direkt geteilt. Nach Ablauf der vom ursprünglichen Benutzer festgelegten Wartezeit kommt 2048-Bit-RSA-Verschlüsselung zum Einsatz, um einen 256-Bit-AES-Schlüssel mit dem Notfallkontakt zu teilen. Daher muss der Notfallkontakt über ein Keeper-Konto (und ein öffentliches/privates RSA-Schlüsselpaar) verfügen, um die Einladung annehmen zu können.

Kontowiederherstellung

Bei der Kontoerstellung werden Benutzer möglicherweise aufgefordert, eine Sicherheitsfrage mit entsprechender Antwort bzw. eine andere Wiederherstellungsmethode auszuwählen. Außerdem generiert Keeper bei der Anmeldung einen Datenschlüssel, der zum Ver- und Entschlüsseln der mit einzelnen Tresoreinträgen gespeicherten Datensatzschlüssel dient. Der Datenschlüssel des Benutzers wird mit einem Schlüssel verschlüsselt, der vom Master-Passwort abgeleitet wird. Dabei wird PBKDF2 mit 1.000.000 Iterationen verwendet, und jeder Datensatzschlüssel wird mit dem Datenschlüssel verschlüsselt. Alle Datensätze im Tresor des Benutzers verfügen über individuelle, eigene Datensatzschlüssel.

Die Kontowiederherstellung funktioniert (mit der Methode Sicherheitsfrage), indem eine zweite Kopie des Datenschlüssels des Benutzers gespeichert wird, die mit der ausgewählten Sicherheitsantwort verschlüsselt wird. Zur Durchführung einer Tresorwiederherstellung muss der Benutzer einen E-Mail-Bestätigungscode und den Zwei-Faktor-Authentifizierungscode (sofern für das Konto aktiviert) eingeben. Wir empfehlen, über das Fenster „Einstellungen“ eine starke Sicherheitsfrage mit einer entsprechenden Antwort zu erstellen und die Zwei-Faktor-Authentifizierungsfunktion von Keeper zu aktivieren. Je nach Konfiguration des Keeper-Geschäftskontos stehen Benutzern ggf. verschiedene Wiederherstellungsmethoden zur Verfügung, z. B. ein Wiederherstellungsschlüssel oder mehrere geteilte Schlüssel. Außerdem kann die Kontowiederherstellung vom Kunden deaktiviert werden. Darüber hinaus kann Zwei-Faktor-Authentifizierung für Keeper Business-Kunden über die Keeper Admin-Konsole erzwungen werden.

Business- und Enterprise-Kunden erhalten mithilfe der Kontoübertragungsrichtlinie von Keeper eine Zero-Knowledge-Methode zur Kontowiederherstellung für ihre Benutzer.

Clientverschlüsselung

Daten werden auf dem Gerät des Benutzers verschlüsselt und entschlüsselt, nicht im Cloud Security Vault. Wir nennen diesen Vorgang „Client-Verschlüsselung“, da der Client (z. B. iPhone, Android-Gerät, Desktop-App usw.) eine lokale Verschlüsselung und Entschlüsselung von Daten vornimmt. Der Cloud Security Vault speichert 256-Bit-verschlüsselten Geheimtext, der für Eindringlinge praktisch nutzlos ist. Selbst wenn die Daten beim Übertragen zwischen dem Client-Gerät und dem Cloud Security Vault abgefangen werden, können sie nicht entschlüsselt oder dazu verwendet werden, private Daten des Benutzers anzugreifen oder zu kompromittieren.

Das Knacken oder Hacken eines symmetrischen 256-Bit-Schlüssels würde die 2.128-fache Rechenleistung eines 128-Bit-Schlüssels erfordern. Theoretisch würde dies ein Gerät erfordern, das 3 x 1.051 Jahre benötigt, um den 256-Bit-Schlüsselraum zu erschöpfen.

Teilen

Jeder Benutzer verfügt über ein öffentliches und privates 2048-Bit-RSA-Schlüsselpaar, das zum Teilen anderer Schlüssel (wie Datensatzschlüssel, Ordnerschlüssel und Teamschlüssel) zwischen Benutzern dient. Geteilte Daten werden mit dem öffentlichen Schlüssel des Empfängers verschlüsselt. Der Empfänger entschlüsselt die geteilten Daten mit seinem privaten Schlüssel. Auf diese Weise kann ein Benutzer Datensätze nur für den vorgesehenen Empfänger freigeben, da sie sich ausschließlich vom Empfänger entschlüsseln lassen.

Schlüsselerzeugung

Keeper verwendet PBKDF2 mit HMAC-SHA256, um das Master-Passwort des Benutzers in einen 256-Bit-Verschlüsselungsschlüssel mit bis zu 1.000.000 Iterationen zu konvertieren. PBKDF2-Iterationen hängen von der Geräteplattform ab und werden vom Benutzer über das Fenster „Erweiterte Einstellungen“ von Keeper verwaltet.

Schlüsselspeicherung

Alle Geheimschlüssel, wie der private RSA-Schlüssel und der Datenschlüssel einzelner Benutzer, werden vor der Speicherung oder Übertragung verschlüsselt. Bei Privatanwendern und Geschäftsbenutzern, die sich mit einem Master-Passwort anmelden, wird ein Schlüssel vom Master-Passwort abgeleitet, mit dem sich gespeicherte Schlüssel entschlüsseln lassen. Für Unternehmenskunden, die sich mit einem SSO-Identitätsanbieter anmelden, werden nach erfolgreicher Authentifizierung verschlüsselte Schlüssel an das Gerät bereitgestellt. Die privaten Schlüssel des Benutzers dienen zum Entschlüsseln des Datenschlüssels und anderer Tresorschlüssel. Da der Cloud Security Vault von Keeper keinen Zugriff auf das Master-Passwort oder die Verschlüsselungsschlüssel von Benutzern hat, können wir keine Ihrer gespeicherten Schlüssel oder Daten entschlüsseln.

Cloud-Sicherheitstresor von Keeper

Cloud Security Vault bezieht sich auf die proprietäre Software- und Netzwerkarchitektur von KSI, die physisch innerhalb von Amazon Web Services (AWS)-Infrastruktur gehostet wird. Wenn ein Benutzer seine Keeper-Datensätze mit anderen Geräten in seinem Konto synchronisiert, werden die verschlüsselten Binärdaten über einen verschlüsselten TLS-Tunnel gesendet und im Cloud Security Vault von Keeper in einem verschlüsseltem Format gespeichert.

Datensatzversionierung

Keeper verwaltet einen vollständigen verschlüsselten Versionsverlauf aller im Tresor des Benutzers gespeicherten Datensätze. So wird verhindert, dass kritische Daten jemals verloren gehen können. In der Keeper-Clientanwendung können Benutzer den Datensatzverlauf prüfen und eine Wiederherstellung jedes einzelnen Tresordatensatzes vornehmen. Wenn ein gespeichertes Passwort oder eine Datei in Keeper geändert oder gelöscht wird, haben Benutzer immer die Möglichkeit, eine punktgenaue Wiederherstellung vorzunehmen.

Keeper Business

Kunden von Keeper Business profitieren von einer zusätzlichen Kontrollebene für ihre Nutzer und Geräte. Keeper-Administratoren erhalten Zugriff auf eine cloudbasierte Verwaltungskonsole, die vollständige Kontrolle über Benutzer-Onboarding und -Offboarding, rollenbasierte Berechtigungen, delegierte Administration, Teams, Active Directory/LDAP-Integration, Zwei-Faktor-Authentifizierung, Single Sign-On und Sicherheitsrichtlinien bietet. Die rollenbasierten Durchsetzungsrichtlinien von Keeper sind komplett anpassbar und für Unternehmen jeder Größe skalierbar.

Umfassende Verschlüsselung

Auf der Verschlüsselungsebene hat jeder Datensatz (z. B. Passwort oder Zugangsdaten), der in der Keeper-Plattform gespeichert wird, eine eindeutige Datensatzidentifikationsnummer (Datensatz-UID). Jeder Datensatz wird mit einem Datensatzschlüssel verschlüsselt. Geteilte Ordner verfügen über einen gemeinsamen Ordnerschlüssel, jedes Team verfügt über einen Teamschlüssel sowie ein öffentliches/privates Schlüsselpaar, und jeder Benutzer verfügt über einen Benutzerdatenschlüssel, einen Clientschlüssel und ein öffentliches/privates Schlüsselpaar. Jede Rolle, die die Übertragbarkeit des Benutzerkontos erfordert, verfügt über einen Rollendurchsetzungsschlüssel und ein öffentliches/privates Schlüsselpaar. Daten, die im Gerät des Benutzers ruhen, werden mit dem Clientschlüssel des Benutzers verschlüsselt. Der Datenschlüssel und der Clientschlüssel des Benutzers werden mit dem Master-Passwort des Benutzers verschlüsselt.

Die Datensatzschlüssel der von einem Benutzer erstellten Datensätze werden mit dem Datenschlüssel des Benutzers verschlüsselt. Datensätze werden einem geteilten Ordner hinzugefügt, indem der Datensatzschlüssel mit dem geteilten Ordnerschlüssel verschlüsselt wird. Datensätze werden direkt mit einem Benutzer geteilt, indem der Datensatzschlüssel mit dem öffentlichen Schlüssel des Benutzers verschlüsselt wird. Benutzer werden einem geteilten Ordner hinzugefügt, indem der geteilte Ordnerschlüssel mit dem öffentlichen Schlüssel des Benutzers verschlüsselt wird. Teams werden einem geteilten Ordner hinzugefügt, indem der Schlüssel für den geteilten Ordner mit dem öffentlichen Schlüssel des Teams verschlüsselt wird. Benutzer werden einem Team hinzugefügt, indem der Teamschlüssel mit dem öffentlichen Schlüssel des jeweiligen Benutzers verschlüsselt wird.

Rollen, Teams, geteilte Ordner und delegierte Administration

Keeper for Business bietet sichere und leistungsstarke Kontrollen für Abteilungen, Rollen, Teams und geteilte Ordner. Die leistungsstarken Back-End-Kontrollen von Keeper sorgen für extrem zuverlässige Sicherheitsebenen, die Least-Privilege-Zugriff und eine voll delegierte Administration erlauben.

Für Rollen, die die Übertragbarkeit eines Benutzerkontos erfordern, gilt:

Der Durchsetzungsschlüssel wird mit dem öffentlichen Schlüssel der einzelnen Administratoren, die die Übertragung durchführen dürfen, verschlüsselt. Separate Regeln, die für separate Nutzergruppen festgelegt wurden, dürfen nach Anweisung auf separate Administratorgruppen übertragen werden.

Der Datenschlüssel des Benutzers (bei Benutzern in einer Rolle, auf die die Duchsetzung angewendet wird) wird mit dem öffentlichen Schlüssel der Rollendurchsetzung verschlüsselt (im Folgenden geteilter Datenschlüssel des Benutzers genannt).

Die Übertragung eines zu übertragenden Kontos wird durch Sperren und anschließendes Übertragen und Löschen des Kontos eines Benutzers vorgenommen. Dadurch wird sichergestellt, dass der Vorgang nicht heimlich ausgeführt wird. Der geteilte Datenschlüssel des Benutzers wird vom Administrator abgerufen und entschlüsselt. Er dient dazu, alle Datensatzschlüssel, Teamschlüssel und Ordnerschlüssel zu entschlüsseln, auf die der übertragene Benutzer Zugriff hatte. Diese Schlüssel werden dann mit dem öffentlichen Schlüssel des Benutzers, an den die Übertragung erfolgt, geteilt. Der Administrator erhält keine Datensatz- und Ordnerdaten, sondern überträgt einfach nur die Schlüssel. Zugriff auf die Datensatz- und Ordnerdaten erhält ausschließlich der Empfänger.

Die gesamte Verschlüsselung erfolgt auf der Client-Seite, und Keeper ist zu keinem Zeitpunkt in der Lage, die geteilten oder übertragenen Daten zu entschlüsseln. Darüber hinaus wird der Clientschlüssel eines Benutzers zu keinem Zeitpunkt geteilt. Daher können die auf dem Gerät eines Benutzers zwischengespeicherten Daten nicht ohne das Master-Passwort des Benutzers entschlüsselt werden. Ein Benutzer, der aus einem Team, einem geteilten Ordner oder einer direkten Freigabe entfernt wird, erhält keine neuen Daten aus dem Team, dem geteilten Ordner oder dem Datensatz. Obwohl die Datensatz-, Ordner- und Teamschlüssel dem Administrator zugänglich gemacht werden, können die Schlüssel nicht für den Zugriff auf die zugrunde liegenden Datensatz- oder Ordnerdaten verwendet werden.

Einzelnen hierarchischen Ebenen können verschiedene Administratorberechtigungen zugewiesen werden, die es den Mitgliedern der privilegierten Rolle erlauben, Aktionen in der Keeper Admin-Konsole auszuführen.

Zudem können Durchsetzungsrichtlinien auf der Server- und Client-Seite auf Rollen angewendet werden, um das Verhalten des Clients für Gruppen von Personen vorzuschreiben.

Teams erlauben eine einfache Freigabe von geteilten Ordnern an Gruppen von Benutzern.

Berechtigungsschutz und Verschlüsselungsschutz sind zwei sehr unterschiedliche Modelle unseres Sicherheitsansatzes. Da der Berechtigungsschutz keinen Austausch von Schlüsseln erfordert, könnten Berechtigungen von Keeper-Mitarbeitern mit ausreichender Autorität geändert werden, sodass ein Benutzer, der einen Datensatz, auf den er Zugriff hat, nicht bearbeiten kann, die Möglichkeit erhält, den Datensatz zu bearbeiten. Sobald ein Schlüssel bei einem Benutzer kompromittiert wird, geht es um die Berechtigung für die zugrunde liegenden Daten und nicht um die Verschlüsselung.

Keeper Active Directory/LDAP Bridge

Keeper Bridge lässt sich mit Active Directory- und LDAP-Servern integrieren, um das Bereitstellen und Onboarding von Nutzern zu erleichtern. Kommunikation über Keeper Bridge wird zuerst von einem Administrator autorisiert, der die Bridge verwalten darf. Ein Übertragungsschlüssel wird generiert und für die gesamte nachfolgende Kommunikation mit Keeper geteilt. Die Verwendung des Übertragungsschlüssels ist die Autorisierung für alle von der Bridge ausgeführten Vorgänge mit Ausnahme der Initialisierung der Bridge. Der Übertragungsschlüssel kann jederzeit neu generiert werden und wird automatisch alle 30 Tage rotiert.

Der Übertragungsschlüssel dient ausschließlich zur Übertragung, was bedeutet, dass ein beeinträchtigter Schlüssel ohne Datenverlust oder Genehmigung reinitialisiert oder widerrufen werden kann.

Keeper Bridge darf einer Rolle oder einem Benutzer keine Berechtigungen gewähren. Die Funktion kann einen Benutzer zu einer privilegierten Rolle hinzufügen, solange keine Durchsetzungsschlüssel erforderlich sind. Keeper Bridge darf sich oder einen Benutzer nicht über den Teil des Hierarchiebaums stellen, den es verwaltet. Nicht alle Operationen sind für die Bridge verfügbar. Das heißt, die Bridge kann einen aktiven Benutzer deaktivieren, den Benutzer jedoch nicht löschen. Der Administrator muss entscheiden, ob der Benutzer gelöscht oder übertragen werden soll.

Single Sign-On (SAML 2.0) Authentifizierung

Keeper kann von Keeper Business-Kunden so konfiguriert werden, dass ein Benutzer mit standardmäßigen SAML 2.0-Identitätsprodukten in seinem Keeper-Tresor authentifiziert wird. Keeper ist bei allen großen SSO-Identitätsanbietern wie Google Apps, Microsoft Azure, Okta, Ping Identity und anderen ein vordefinierter Dienstleister. Der Mechanismus, den Keeper zur Authentifizierung von Benutzern in einer Zero-Knowledge-Umgebung nutzt, ist die zum Patent angemeldete Implementierung namens Keeper SSO Connect®. Keeper SSO Connect® ist eine Softwareanwendung, die Keeper Business-Administratoren in ihrer eigenen Infrastruktur (entweder lokal oder in der Cloud), die als SAML 2.0-Dienstanbieter-Endpunkt fungiert, installieren. Wenn Keeper SSO Connect® in einer bestimmten Abteilung aktiviert ist, verwaltet die Anwendung alle Verschlüsselungsschlüssel für Endbenutzer von Keeper Business. Nach erfolgreicher Authentifizierung beim SSO-Identitätsanbieter des Unternehmens wird der Benutzer mit den erforderlichen Verschlüsselungsschlüsseln zur Entschlüsselung seines Tresors bei Keeper angemeldet. Keeper SSO Connect®-Software funktioniert in Windows-, Mac- und Linux-Umgebungen.

SSO Connect® Cloud

Keeper SSO Connect® Cloud bietet Keeper Enterprise-Kunden eine Methode zur Benutzerauthentifizierung und zur Entschlüsselung von gespeicherten Daten in einem mit Zero-Knowledge-Verschlüsselung geschützten Tresor. Die Authentifizierung erfolgt komplett in einer Cloud-Umgebung über einen externen Identitätsanbieter (IdP) mithilfe von SAML 2.0-Standardprotokollen.

Bei dieser Implementierung kann sich ein Benutzer über seinen SSO-Identitätsanbieter authentifizieren und den Geheimtext seines Tresors dann lokal auf seinem Gerät entschlüsseln. Jedes Gerät verfügt über ein eigenes öffentliches/privates Schlüsselpaar auf Basis von EC (Elliptic Curve) und einen verschlüsselten Datenschlüssel. Jeder Benutzer verfügt über einen eigenen Datenschlüssel. Um sich bei einem neuen Gerät anzumelden, muss der Benutzer vorhandene Geräte zur Genehmigung verwenden. Alternativ kann ein neues Gerät von einem Administrator mit der entsprechenden Berechtigung genehmigt werden.

Das bedeutet, dass der Benutzer seinen Tresor mit einem verschlüsselten Schlüssel, der in der Keeper Cloud gespeichert ist, entschlüsseln kann. Zero-Knowledge bleibt gewährleistet, da die Keeper Cloud den Datenschlüssel des Benutzers auf dem Gerät nicht entschlüsseln kann. Der Datenschlüssel (Data Key, „DK“) des Benutzers wird mit dem privaten Schlüssel des Geräts (Device Private Key, „DPRIV“) entschlüsselt, und der verschlüsselte Datenschlüssel (Encrypted Data Key, „EDK“) wird dem Benutzer nur nach erfolgreicher Authentifizierung vom angegebenen Identitätsanbieter (z. B. Okta, Azure, AD FS) bereitgestellt.

Für SSO Connect® Cloud-Benutzer wird ein privater Schlüssel auf Basis von Elliptic Curve generiert und lokal auf dem jeweiligen Gerät gespeichert. Bei Chromium-basierten Webbrowsern speichert der Keeper-Tresor den privaten EC-Schlüssel des lokalen Geräts („DPRIV“) als nicht exportierbaren KryptoKey. Bei iOS- und Mac-Geräten wird der Schlüssel im Schlüsselbund des Geräts gespeichert. So verfügbar, verwendet Keeper sichere Speichermechanismen.

Der private Schlüssel des Geräts wird nicht direkt zum Verschlüsseln oder Entschlüsseln von Tresordaten verwendet. Nach erfolgreicher Authentifizierung durch den Identitätsanbieter dient ein separater Schlüssel (der nicht gespeichert wird) zur Entschlüsselung der Tresordaten. Eine Offline-Extraktion des privaten Schlüssels des lokalen Geräts kann den Tresor eines Benutzers nicht entschlüsseln.

Verschiedene Geräte/Plattformen bieten unterschiedlich hohe Sicherheit. Für optimale Sicherheit empfehlen wir daher die Verwendung eines aktuellen Chromium-basierten Webbrowsers.

Für allgemeinen Schutz gegen Angriffe auf gefährdete Geräte empfehlen wir außerdem, alle Geräte (z. B. Desktop-Computer) mit einer Verschlüsselung auf Festplattenebene und aktueller Anti-Malware-Software zu schützen.

Genehmigung von SSO-Geräten

Um sich bei einem neuen Gerät anzumelden, muss der Benutzer vorhandene Geräte zur Genehmigung verwenden. Alternativ kann ein neues Gerät von einem Administrator mit der entsprechenden Berechtigung genehmigt werden. Neue Geräte generieren einen neuen Satz öffentlicher/privater Schlüssel, und das genehmigende Gerät verschlüsselt den Datenschlüssel des Benutzers mit dem öffentlichen Schlüssel des neuen Geräts. Der verschlüsselte Datenschlüssel (EDK) des neuen Geräts wird dem anfragenden Benutzer/Gerät zur Verfügung gestellt. Der Benutzer kann anschließend seinen Datenschlüssel entschlüsseln, wodurch dann die Tresordaten des Benutzers entschlüsselt werden. Innerhalb der entschlüsselten Tresordaten kann der Benutzer seine anderen privaten Verschlüsselungsschlüssel wie Datensatzschlüssel, Ordnerschlüssel, Teamschlüssel usw. entschlüsseln.

Die Bedeutung dieser Funktion besteht darin, dass der Benutzer seinen Tresor mit einem verschlüsselten Schlüssel, der in der Keeper Cloud gespeichert ist, entschlüsseln kann. Für die Verwaltung der Verschlüsselungsschlüssel sind keine lokalen oder vom Benutzer gehosteten Anwendungsdienste erforderlich. Zero-Knowledge bleibt gewährleistet, da die Keeper Cloud den Datenschlüssel des Benutzers auf dem Gerät nicht entschlüsseln kann. Der Datenschlüssel des Benutzers wird mit dem privaten Schlüssel des Geräts (DPRIV“) entschlüsselt, und der verschlüsselte Datenschlüssel („EDK“) wird dem Benutzer nur nach erfolgreicher Authentifizierung beim angegebenen Identitätsanbieter (z. B. Okta, Azure, AD FS) bereitgestellt.

Vorteile für den Administrator bestehen darin, dass eine einfache Einrichtung möglich wird und es keiner gehosteten Software zur Verwaltung von Verschlüsselungsschlüsseln bedarf (wie im aktuellen SSO Connect®-Verschlüsselungsmodell von Keeper beschrieben). Einzige Workflow-Änderung in diesem Modell (verglichen mit der On-Prem-Implementierung von Keeper SSO Connect®): Der Benutzer muss ein neues Gerät auf einem aktiven Gerät freigeben bzw. die Freigabe durch einen Keeper-Administrator durchführen lassen.

Keeper SSO Connect® On-Prem

SSO Connect® On-Prem ist eine selbst gehostete Integration, die entweder einen unter Windows oder Linux gehosteten Anwendungsserver erfordert. Um für Zero-Knowledge-Sicherheit zu sorgen und ein nahtloses SSO-Erlebnis für Benutzer zu gewährleisten, muss Keeper SSO Connect® auf dem Server des Kunden installiert werden. Windows-, Mac- und Linux-Umgebungen werden mit Lastausgleichsbetriebsmodi für High Availability (HA) voll unterstützt.

Keeper SSO Connect® generiert und verwaltet für alle bereitgestellten Benutzer automatisch das Master-Passwort. Es handelt sich dabei um einen zufällig generierten 256-Bit-Schlüssel. Dieses Master-Passwort wird mit dem SSO-Schlüssel verschlüsselt. Der SSO-Schlüssel wird mit dem Baumschlüssel verschlüsselt. Der SSO-Schlüssel wird beim Starten des Keeper SSO Connect®-Dienstes vom Server abgerufen und dann mit dem Baumschlüssel, der lokal auf dem Server gespeichert ist, entschlüsselt, um den automatischen Start des Dienstes zu ermöglichen. Kommunikation zwischen SSO Connect® und dem Cloud Security Vault von Keeper wird mit einem Übertragungsschlüssel geschützt. SAML-Kommunikation wird kryptografisch signiert und durch den RSA-SHA256- oder ECDSA-SHA256-Signaturalgorithmus geschützt, je nach Art des vom Kunden bereitgestellten Verschlüsselungsschlüssels (RSA oder EC).

BreachWatch

BreachWatch scannt Keeper-Datensätze kontinuierlich auf öffentliche Datenverletzungen und benachrichtigt den Benutzer im Tresor. BreachWatch ist eine Zero-Knowledge-Architektur, die mehrere Ebenen zum Schutz der Daten unserer Kunden verwendet. Zusammenfassend:

  1. Eine sichere, verschlüsselte kryptografische Hash-Funktion und Anonymisierung dienen dazu, Passwörter mit Einträgen gestohlener Kontodaten in einer Datenbank zu vergleichen.
  2. Kundenpasswörter werden mit einem Hardware-Sicherheitsmodul (HSM) und einem nicht-exportierbaren Geheimschlüssel verarbeitet, bevor sie mit gestohlenen Passwörtern verglichen oder auf BreachWatch-Servern gespeichert werden.
  3. Keeper-Kunden interagieren mit BreachWatch über eine anonymisierte BreachWatch-ID, die keine Verbindung zu anderen Keeper-Kundenkennungen erlaubt.
  4. BreachWatch trennt Benutzernamen und Passwörter in getrennten Diensten mit separaten, anonymisierten IDs, um Verbindungen von Benutzernamen und Domains mit Passwörtern aufzuheben.
  5. BreachWatch-Kunden laden niemals Domain-Informationen hoch. Es werden ausschließlich Domains heruntergeladen.

Der Pfad der gehashten Passwortdaten eines Kunden über BreachWatch. Auf BreachWatch-Servern werden ausschließlich Passwörter gespeichert, die mit einem HSM und einem nicht exportierbaren Schlüssel gehärtet wurden. BreachWatch-Kunden verwenden bei der Interaktion mit BreachWatch-Servern anonymisierte IDs.

Zur Schaffung eines sicheren Dienstes hat Keeper BreachWatch in drei Dienste aufgeteilt: je einen zur Prüfung von Domains, Benutzernamen, Passwörtern und Paaren aus Benutzernamen und Passwörtern. Keeper-Clientanwendungen kontaktieren jeden dieser Backend-Dienste über eine verschlüsselte REST-API.

Domain-Überprüfung

BreachWatch-Kunden laden eine Domain-Liste herunter, bei denen Datendiebstähle stattgefunden haben, und führen eine Überprüfung lokal durch.

Überprüfung von Benutzernamen und Passwörtern

Client-Geräte stellen eine Verbindung zu BreachWatch her und laden eine Liste gehashter Benutzernamen (oder Passwörter) zusammen mit einer vom Client ausgewählten, zufälligen Kennung hoch (separate Kennungen für die Dienste zur Überprüfung von Benutzernamen und Passwörtern). Diese Passwort-Hashes werden beim Hochladen mit einem HMAC unter Verwendung eines Hardware-Sicherheitsmoduls (HSM) und eines geheimen Schlüssels verarbeitet, der im HSM gespeichert und als nicht exportierbar gekennzeichnet wird (d. h., das HSM verarbeitet den HMAC nur lokal und der Schlüssel kann nicht extrahiert werden). Diese mit HMAC bearbeiteten Eingaben (Benutzernamen oder Passwörter) werden mit den Datensätzen der Verletzung, die mit demselben HMAC und demselben Schlüssel verarbeitet wurden, verglichen. Alle Übereinstimmungen werden dem Client-Gerät gemeldet. Alle Werte, die nicht übereinstimmen, werden zusammen mit der anonymisierten ID des Client-Geräts gespeichert.

Wenn neue verletzte Benutzernamen und Passwörter dem System hinzugefügt werden, werden sie mit HMAC im HSM verarbeitet, dem BreachWatch-Datensatz hinzugefügt und mit den gespeicherten Client-Werten verglichen. Bei allen Übereinstimmungen wird eine Warnung für diese Client-ID in eine Warteschlange aufgenommen.

Die Programme stellen regelmäßig eine Verbindung zu BreachWatch her und übermitteln die IDs. Alle veranlassten Nachrichten werden heruntergeladen und neue oder geänderte Benutzernamen und Passwörter werden hochgeladen und auf dieselbe Art und Weise verarbeitet.

Die Sicherheitsvorkehrungen von BreachWatch-Diensten basieren auf dem Trust-On-First-Use-Prinzip (TOFU). Das bedeutet, dass das Programm annehmen muss, dass die BreachWatch-Server keine Schadserver sind (also nicht aktiv von Angreifern kompromittiert werden), wenn das Programm die Hash-Werte hochlädt. Sobald die Werte mit einem HSM verarbeitet wurden, sind sie gesichert gegen Offline-Cracking-Versuche. Mit anderen Worten: Wenn Angreifer Datensets mit gespeicherten Programmwerten stehlen, können sie diese Werte offline nicht aufbrechen, ohne den HMAC-Schlüssel des HSM zu kennen.

Wird ein gestohlenes Passwort entdeckt, sendet das Gerät eine Hash-Kombination für Benutzername+Passwort an die BreachWatch-Server, wo derselbe Vergleich des HMAC-Hash-Werts durchgeführt wird, um festzustellen, ob diese Kombination von Benutzername+Passwort beeinträchtigt ist. Ist dies der Fall, werden die Domains aus dem Datendiebstahl an das Gerät zurückgesendet, damit auf diesem überprüft werden kann, ob es eine Übereinstimmung für die Kombination Benutzername+Passwort+Domain gibt. Stimmen alle drei Parameter auf dem Gerät überein, wird der Benutzer über die Schwere des Datendiebstahls informiert.

BreachWatch Business

Wird BreachWatch für Unternehmen aktiviert, werden die Passworttresore der Benutzer automatisch jedes Mal gescannt, wenn sich die Benutzer bei ihren Tresoren anmelden. Eine Zusammenfassung der BreachWatch-Daten zu den gescannten Benutzergeräten wird mit dem öffentlichen Schlüssel des Unternehmens verschlüsselt und vom Unternehmensadministrator entschlüsselt, wenn sich dieser bei der Keeper-Admin-Konsole anmeldet. Die verschlüsselten Daten enthalten E-Mail-Adressen, Anzahl riskanter Datensätze, Anzahl behobener Problemfälle und Anzahl ignorierter Problemfälle. Der Keeper-Administrator ist in der Lage, über die Admin-Konsole detaillierte Zusammenfassungen zu einzelnen Benutzern einzusehen.

Ereigniserfassung und Berichte

Bei Integration in das Modul Erweiterte Berichte & Warnungen können Keeper-Endbenutzergeräte optional auch so konfiguriert werden, dass detaillierte Echtzeit-Ereignisse an externe SIEM-Lösungen und die Berichtsschnittstelle der Keeper Admin-Konsole übertragen werden. Die Ereignisdaten enthalten E-Mail-Adresse, Datensatz-UID, IP-Adresse und Geräteinformationen (Ereignisse enthalten keine entschlüsselten Datensatzdaten, da Keeper eine Zero-Knowledge-Plattform ist und Benutzerdaten nicht entschlüsseln kann).

Standardmäßig werden detaillierte BreachWatch-Ereignisdaten nicht an das Erweiterte Modul für Berichte und Warnungen oder an verbundene externe Protokollierungssysteme gesendet. Um die ereignisbasierte Berichterstattung von BreachWatch-Daten an das Erweiterte Modul für Berichte und Warnungen zu aktivieren, müssen Sie die Ereignis-Rollendurchsetzungsrichtlinie unter der jeweiligen Rolle > Durchsetzungsrichtlinien > Tresorfunktionen aktivieren. Nach der Aktivierung beginnen die Client-Geräte der Endbenutzer mit dem Senden dieser Ereignisdaten. Da die Integration mit SIEM-Lösungen von Drittanbietern vom Keeper-Backend an das Ziel-SIEM übertragen wird, sind diese Ereignisinformationen für das Ziel-SIEM lesbar und könnten dazu verwendet werden, zu identifizieren, welche Datensätze und welche Benutzer innerhalb der Organisation über risikoreiche Passwörter verfügen. Wenn der Keeper-Administrator keine Ereignisdaten auf Datensatzebene an das Keeper Erweiterte Modul für Berichte und Warnungen übermitteln möchte, kann diese Einstellung deaktiviert bleiben.

Offline-Modus

Der Offline-Modus ermöglicht Benutzern Zugriff auf ihren Tresor, wenn sie keine Online-Verbindung zu Keeper oder ihrem SSO-Identitätsanbieter herstellen können. Diese Funktion ist in der mobilen App und Desktop-Anwendung von Keeper sowie für Business-Benutzer in gängigen Webbrowsern verfügbar.

Sie funktioniert, indem eine Kopie des Tresors auf dem lokalen Gerät des Benutzers erstellt wird. Die offline gespeicherten Tresordaten werden mittels AES-GCM mit einem 256-Bit-„Clientschlüssel“ verschlüsselt, der zufällig generiert und durch PBKDF2-HMAC-SHA512 mit bis zu 1.000.000 Iterationen und einem zufälligen Salt geschützt wird. Das Salt und die Iterationen werden lokal gespeichert. Wenn der Benutzer sein Master-Passwort eingibt, wird mithilfe des Salts und der Iterationen ein Schlüssel abgeleitet, und es wird ein Versuch unternommen, den Clientschlüssel zu entschlüsseln. Dann wird der Clientschlüssel zum Entschlüsseln des gespeicherten Datensatzcache verwendet. Wenn für den Tresor des Benutzers Selbstzerstörung aktiviert ist, werden nach 5 fehlgeschlagenen Anmeldeversuchen automatisch alle lokal gespeicherten Tresordaten gelöscht.

Netzwerkarchitektur

KSI nutzt Server von Amazon AWS in Nordamerika, Europa und Australien für lokalisierten Datenschutz und geografische Datensegregation, um Anwendungen und die Systemarchitektur von Keeper zu hosten. Amazon AWS ermöglicht Keeper eine nahtlose Skalierung von Ressourcen je nach Bedarf und bietet Kunden die schnellste und sicherste Cloud-Speicherumgebung auf dem Markt. KSI betreibt sowohl Multizonen- als auch Multiregionen-Umgebungen, um die Verfügbarkeit zu maximieren und schnellstmögliche Reaktionszeiten zu bieten.

Serverauthentifizierung

Der Keeper Cloud Security Vault wird durch eine API geschützt, die jede Anfrage vom Client-Gerät authentifiziert. Auf dem Client-Gerät wird aus dem Master-Passwort ein 256-Bit-„Authentifizierungsschlüssel“ mit PBKDF2-HMAC-SHA256 und einem zufälligen Salt abgeleitet. Durch Hashen des „Authentifizierungsschlüssels“ mit SHA-256 wird ein „Authentifizierungs-Hash“ generiert. Bei der Anmeldung wird der Authentifizierungs-Hash mit einem im Cloud Security Vault gespeicherten Authentifizierungs-Hash verglichen. Nach der Anmeldung wird ein Sitzungstoken generiert und vom Client-Gerät für nachfolgende Anfragen verwendet. Dieses Authentifizierungstoken muss alle 30 Minuten oder auf Anfrage des Servers erneuert werden.

Verschlüsselung auf Transportebene

KSI unterstützt 256-Bit- und 128-Bit-TLS zur Verschlüsselung der gesamten Datenübertragung zwischen der Client-Anwendung und der Cloud-Speicherlösung von KSI. Dies ist die gleiche Verschlüsselungsstufe, der Millionen von Privatanwendern und Unternehmen jeden Tag für sichere Webtransaktionen wie Online-Banking, Online-Shopping, Aktienhandel, Zugriff auf medizinische Daten und Einreichung von Steuererklärungen vertrauen.

KSI stellt TLS-Zertifikate bereit, die mit dem SHA2-Algorithmus signiert sind, dem sichersten Signaturalgorithmus, der derzeit von kommerziellen Zertifizierungsstellen angeboten wird. SHA2 ist deutlich sicherer als das weit verbreitete SHA1-Protokoll, das aufgrund einer im Algorithmus identifizierten mathematischen Schwäche ausgenutzt werden kann. SHA2 schützt vor der Ausstellung gefälschter Zertifikate, die von einem Angreifer verwendet werden könnten, um sich als eine bestimmte Website auszugeben.

Außerdem unterstützt KSI Certificate Transparency (CT), eine neue Initiative von Google zur Erstellung eines öffentlich überprüfbaren Datensatzes mit von Zertifizierungsstellen signierten Zertifikaten. CT schützt vor der Ausstellung von Zertifikaten durch nicht autorisierte Stellen. CT wird derzeit in den neuesten Versionen des Chrome-Webbrowsers unterstützt. Weitere Informationen zu Certificate Transparency finden Sie unter: https://www.certificate-transparency.org. Keeper unterstützt die folgenden TLS-Verschlüsselungssuiten:

  • TLS_ECDHE_RSA_WITH_AES_256_GCM_SHA384
  • TLS_ECDHE_RSA_WITH_AES_128_GCM_SHA256
  • TLS_ECDHE_RSA_WITH_AES_256_CBC_SHA384
  • TLS_ECDHE_RSA_WITH_AES_256_CBC_SHA

Key Pinning

Native Clients von Keeper wenden den Key Pinning-Mechanismus an. Dabei handelt es sich um ein Sicherheitsverfahren, das eine Nachahmung durch Angreifer mithilfe von gefälschten Zertifikaten verhindert.

Schutz gegen Cross-Scripting-Angriffe (XSS)

Der Keeper-Webtresor bietet eine strikte Inhaltssicherheitsregel, die alle von außen kommenden Anfragen einschränkt und die Ausführung von Scripten blockiert, sofern sie nicht direkt von Keeper stammen. Zu den blockierten Script-Arten zählen Inline-Scripte und Event-Handler-HTML-Attribute. Mit diesen Vorkehrungen minimieren Sie das Risiko eines Cross-Site-Scripting-Angriffs.

Zugriff auf die Domainnamen KeeperSecurity.com und KeeperSecurity.eu ist auf HTTPS mit TLS v1.3 beschränkt und wird mit HTTP Strict Transport Security durchgesetzt. Dadurch wird eine Vielzahl von Paket-Sniffing-, Datenänderungs- und Man-in-the-Middle-Angriffen verhindert.

In der Keeper-Browser-Erweiterung wird Keeper Benutzer nicht dazu auffordern, sich innerhalb des Seitenrahmenbereichs bei ihrem Tresor anzumelden. Die Anmeldung bei der Erweiterung erfolgt im Symbolleistenbereich der Browser-Erweiterung des Browsers. Die Anmeldung beim Tresor im Webbrowser erfolgt immer entweder über die Domain KeeperSecurity.com, die Domain KeeperSecurity.eu oder über die Symbolleiste der Keeper-Browser-Erweiterung, die sich außerhalb der Inhaltsseite befindet.

Die Keeper-Browser-Erweiterung für Chrome, Firefox, Edge und Opera nutzt iFrames zum Einfügen von Datensatzdaten in die Anmeldefenster von Websites, um sicherzustellen, dass keine bösartige Website Zugriff auf die eingefügten Inhalte hat. In iFrames eingefügte Datensatzinhalte sind außerdem auf die im Tresor des Benutzers gespeicherten Tresoreinträge, die mit der Domain der Ziel-Website übereinstimmen, beschränkt. Keeper bietet kein automatisches Vervollständigen von Anmelde- oder Passwortdaten an, es sei denn, die Website-Domain stimmt mit dem Website-Domain-Feld des Keeper-Tresordatensatzes überein.

Die Internet Explorer-Erweiterung nutzt ein separates natives Anwendungsfenster für die Anmeldung und den Zugriff auf Datensätze. Diese separaten Fenster sind nicht anfällig für XSS-Angriffe, da sie nicht über den Browser zugänglich sind. Auf diese Weise kann die Erweiterung im Internet Explorer ein Anmeldefenster von der Seite aus bereitstellen. Die Erweiterung zeigt keine Datensätze an, es sei denn, die Datensätze stimmen mit der Stammdomain der Website-Adresse überein.

Externe Browsererweiterungen verfügen möglicherweise über erhöhte Berechtigungen in Webbrowsern und können auf Daten innerhalb der Seite zugreifen. Daher wird empfohlen, dass Keeper-Administratoren Benutzer daran hindern, nicht genehmigte externe Browsererweiterungen aus dem App Store des jeweiligen Browsers zu installieren.

iOS-Schlüsselbund, Touch ID® und Face ID®

Touch ID und Face ID auf iOS-Geräten ermöglichen es Ihnen, mithilfe biometrischer Daten auf Ihren Keeper-Tresor zuzugreifen. Zur Bereitstellung dieser praktischen Funktion wird ein zufällig generierter biometrischer 256-Bit-Schlüssel im iOS-Schlüsselbund gespeichert. Das für diese Funktion erstellte iOS-Schlüsselbundelement ist nicht für die Synchronisierung mit dem iCloud-Schlüsselbund vorgesehen und verlässt daher Ihr iOS-Mobilgerät nicht.

Es wird dringend empfohlen, ein komplexes Master-Passwort zu verwenden und Multi-Faktor-Authentifizierung zu aktivieren, um für Ihren verschlüsselten Keeper-Tresor maximale Sicherheit zu gewährleisten. Mit Touch ID und Face ID ist die Verwendung eines komplexen Master-Passworts auf Ihrem iOS-Mobilgerät noch bequemer. Außerdem wird empfohlen, einen Passcode festzulegen, der länger als die Mindestzahl von 4 Ziffern ist. So bleibt der iOS-Schlüsselbund besser geschützt.

Der iOS-Schlüsselbund wird von iOS und Apps zur sicheren Speicherung von Anmeldedaten verwendet. iOS-Apps nutzen den Schlüsselbund zur Speicherung sensibler Daten aller Art, einschließlich Anmeldedaten für Webseiten, Schlüsseln, Kreditkartendatennummern und Apple Pay™-Daten. Keeper verwendet zum Speichern Ihrer Keeper-Datensätze keinen iOS-Schlüsselbund. Alle Keeper-Datensätze werden mit 256-Bit-AES-Verschlüsselung geschützt und sicher im Keeper-Tresor gespeichert. Der iOS-Schlüsselbund wird zudem durch 256-Bit-AES-Verschlüsselung unter Einsatz des gerätespezifischen Passcodes geschützt. Selbst wenn Ihr mobiles Gerät in fremde Hände gerät, können unbefugte Dritte keine gespeicherten Keeper-Daten abrufen. Der iOS-Schlüsselbund kann nicht ohne den Passcode entschlüsselt werden, und der Keeper-Tresor kann nicht ohne das Master-Passwort von Keeper entschlüsselt werden.

Biometrische Daten

Keeper unterstützt nativ Biometriefunktionen von Windows Hello, Touch ID, Face ID und Android. Kunden, die sich normalerweise mit einem Master-Passwort oder einem Enterprise-SSO-Login (SAML 2.0) bei ihrem Keeper-Tresor anmelden, können sich auch mit biometrischen Daten bei ihren Geräten anmelden. Biometriefunktionen müssen vom Keeper-Administrator in der Rollenrichtlinie aktiviert werden. Bei Benutzern, bei denen das Master-Passwort oder SSO aktiviert ist, kann auch Offline-Zugriff mit biometrischen Daten erfolgen, wenn diese Funktion aktiviert ist.

Ist die biometrische Anmeldung bei einem Gerät aktiviert, wird lokal ein zufälliger Schlüssel generiert und in der sicheren Enklave (z. B. dem Schlüsselbund) des Geräts gespeichert. Der Datenschlüssel des Benutzers wird mit dem biometrischen Schlüssel verschlüsselt. Nach erfolgreicher biometrischer Authentifizierung wird der Schlüssel abgerufen und der Benutzer kann seinen Tresor entschlüsseln.

Apple Watch®

Die Apple Watch Favoriten-Funktion ermöglicht die Darstellung ausgewählter Datensätze auf einer gekoppelten Apple Watch. Die Keeper-Datensätze müssen ausdrücklich zur Ansicht auf der Apple Watch freigegeben sein. Eine gekoppelte Apple Watch kommuniziert mit der Keeper Uhren-Erweiterung, die separat in einem von der iOS Keeper App abgetrennten Bereich ausgeführt wird. Die Keeper Uhren-Erweiterung verwendet ebenfalls den iOS-Schlüsselbund zur sicheren Speicherung und Zugriff auf Schlüssel, um reibungslos und sicher mit der iOS Keeper App zu kommunizieren.

Keeper DNA®

Keeper DNA bietet eine Methode zur Multi-Faktor-Authentifizierung mit einer Smartwatch. Bei Verwendung zusammen mit einer gekoppelten Apple Watch ist Keeper DNA eine Methode zur Multi-Faktor-Authentifizierung, die in Bezug auf Komfort und Sicherheit beispiellos ist. Keeper DNA nutzt sichere Token, die im Keeper-Tresor gespeichert sind, um für Multi-Faktor-Authentifizierung zeitbasierte Codes zu generieren. Diese zeitbasierten Authentifizierungsanfragen können über die Apple Watch (oder das Android Wear-Gerät) mit einem Tippen auf dem Bildschirm des Geräts genehmigt und automatisch gesendet oder vom Benutzer manuell eingegeben werden. Mehrere Verschlüsselungsebenen, Touch ID und Multi-Faktor-Authentifizierung machen Keeper DNA zur elegantesten, sichersten und fortschrittlichsten Authentifizierungsmethode auf dem Markt.

Konformität und Überprüfungen

FedRAMP High-zertifiziert

Keeper ICAM & Identity Security Platform for Government ist die Passwortverwaltungs- und Cybersicherheitsplattform von Keeper Security für Einrichtungen im öffentlichen Sektor. Keeper ICAM & Identity Security Platform for Government ist ein FedRAMP-zertifizierter Anbieter auf der Stufe „High Impact“ und wird in den USA auf AWS GovCloud (US) gehostet. Keeper ICAM & Identity Security Platform for Government finden Sie im FedRAMP Marketplace.

Das Federal Risk and Authorization Management Program (FedRAMP) ist ein Programm der US-Bundesregierung, das einen standardisierten Ansatz für die Sicherheitsbewertung, Autorisierung und kontinuierliche Überwachung von Cloud-Produkten und -Diensten bereitstellt. FedRAMP zielt darauf ab, die Einführung moderner Cloud-basierter Lösungen durch Regierungsbehörden zu beschleunigen, wobei der Schwerpunkt auf Sicherheit und dem Schutz von Bundesdaten liegt.

GovRAMP High-autorisiert

GovRAMP wurde etwa zehn Jahre nach FedRAMP entwickelt und sollte die Nutzung und Einführung von sicheren Cloud-Produkten auf bundesstattlicher und regionaler Verwaltungsebene fördern. Der Autorisierungsprozess für GovRAMP dauert in der Regel zwei Jahre, konnte bei Keeper dank der bereits bestehenden FedRAMP-Autorisierung aber beschleunigt werden.

Mit SOC 2 konform

Die Tresordaten von Kunden bleiben mittels strenger und umfassend überwachter interner Kontrollmethoden geschützt. Keeper besitzt seit über 10 Jahren die Zertifizierung für SOC 2 Typ 2-konform gemäß den Vorschriften der AICPA Service Organization. Die SOC-2-Einhaltung hilft dabei, Datentresore von Benutzern anhand der Implementierung standardisierter Kontrollen zu sichern, wie sie im Rahmen der AICPA Trust Service Principles vorgegeben werden.

Zertifiziert nach ISO 27001, 27017 und 27018

Keeper ist nach ISO 27001, 27017 und 27018 zertifiziert und deckt das Keeper Security Information Management System und die Cloud-Infrastruktur ab, die die Keeper Enterprise Platform unterstützt. Zu den ISO-Zertifizierungen von Keeper gehören die Verwaltung und der Betrieb des digitalen Tresors und der Cloud-Dienste, Cloud-Sicherheitskontrollen, Datenschutzkontrollen, Software- und Anwendungsentwicklung sowie der Schutz digitaler Vermögenswerte sowohl für den digitalen Tresor als auch für die Cloud-Dienste.

GDPR

Keeper ist DSGVO-konform, und wir setzen alles daran, dass unsere Geschäftsabläufe und Produkte weiter den Richtlinien für Kunden in der Europäischen Union entsprechen.

ITAR-konform

Keeper ICAM & Identity Security Platform for Government erfüllt die Bestimmungen der United States International Traffic in Arms Regulations (ITAR). Unternehmen, die den ITAR-Exportbestimmungen unterliegen, müssen unbeabsichtigte Exporte kontrollieren, indem sie den Zugriff auf geschützte Daten auf US-Personen beschränken und geschützte Daten nur an US-Standorten aufbewahren.

Die FedRAMP-Moderate-Umgebung von Keeper ICAM & Identity Security Platform for Government's unterstützt ITAR-Anforderungen mit folgenden Merkmalen:

  • Vollständig konformer Datenspeicher, der in AWS GovCloud gehostet wird und auf die USA beschränkt ist.
  • Keeper ICAM & Identity Security Platform for Government bietet sichere Datenverschlüsselung für gespeicherte und übertragene Daten.
  • Mittels Zero-Knowledge- und Zero-Trust-Sicherheit in Verbindung mit granularen Berechtigungen können Organisationen sicherstellen, dass nur autorisiertes Personal auf sensible Daten zugreifen kann.
  • Robuste Konformitätsüberprüfungsfunktionen bieten eine nachvollziehbare elektronische Prüfmethode aller durchgeführten Aktionen und eingegebenen Daten.
  • Das Sequestered Customer Success Team besteht aus US-Bürgern, die speziell im sicheren Umgang mit exportbeschränkten und ITAR-kontrollierten Daten geschult sind. Es gibt keine Unterstützung durch Nicht-US-Bürger.

Die Keeper-FedRAMP-Umgebung wurde von einem unabhängigen, externen Überprüfungsunternehmen (3PAO) dahingehend geprüft und validiert, dass angemessene Kontrollen durchgeführt werden, um Exportbestimmungseinhaltung bei Kunden zu gewährleisten. Keeper wird jährlich geprüft, um die Einhaltung der Bestimmungen zu validieren.

Hier finden Sie weitere Informationen zu ITAR.

FSQS-NL-zertifiziert

Keeper Security EMEA Limited ist zertifiziert nach Hellios Financial Services Qualification System-Netherlands (FSQS-NL). Das Zertifikat erkennt die höchsten Standards bei Sicherheit, Qualität und Innovationen in den Niederlanden an. Der Standard bezeugt Konformität mit Vorgaben der Finanzdienstleistungsaufsicht und Finanzaufsichtsbehörde, die die Vertrauenswürdigkeit von Keeper-Enterprise-Software für große Banken und Finanzinstitute garantieren.

Schutz von Patientendaten

Die Keeper-Software entspricht den globalen Standards zum Schutz medizinischer Daten und deckt ohne Beschränkung den HIPAA (Health Insurance Portability and Accountability Act) und DPA (Data Protection Act) mit ab.

HIPAA-Konformität und Partnervereinbarungen

Keeper ist eine SOC2-zertifizierte und nach ISO 27001, 27017 und 27018 zertifizierte Zero-Knowledge-Sicherheitsplattform, die HIPAA-konform ist. Es wird für strikte Einhaltung und Kontrollen in Bezug auf Datenschutz, Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit gesorgt. Dank dieser Sicherheitsarchitektur kann Keeper keine im Keeper-Tresor eines Benutzers gespeicherten Daten (einschließlich elektronischer Patientendaten) entschlüsseln, anzeigen oder aufrufen. Aus den oben genannten Gründen ist Keeper kein Geschäftspartner im Sinne des Health Insurance Portability and Accountability Act (HIPAA) und unterliegt daher keiner Geschäftspartnervereinbarung.

Wenn Sie mehr über die Vorteile für Gesundheitsdienstleister und Krankenversicherer erfahren möchten, lesen Sie sich unsere gesamte Sicherheitsmitteilung durch und konsultieren Sie unsere Enterprise-Anleitung.

Konformität mit dem Digital Operational Resilience Act (DORA)

Zur Unterstützung der Einhaltung des Digital Operational Resilience Act (DORA) unterhält Keeper umfassende Betriebs- und Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Software und Systeme von Keeper. Dazu gehören unter anderem die Implementierung effektiver Risikomanagementprozesse, die Verfolgung und Verwaltung der Verfügbarkeit, die Einhaltung strenger interner Sicherheitsrichtlinien, die Notwendigkeit interner Sicherheitsschulungen und die Einrichtung von Protokollen zur Reaktion auf Vorfälle. Keeper überwacht, aktualisiert und optimiert Verfahren kontinuierlich, um Risiken zu minimieren und die Betriebsfähigkeit und Sicherheit der Keeper-Software und -Dienste zu gewährleisten.

Penetrationstests

Keeper führt für alle seine Produkte und Systeme regelmäßig Penentrationstests mit externen Experten wie der NCC Group, Secarma, Rhino Security, Cybertest und unabhängigen Sicherheitsforschern durch. Außerdem ist Keeper eine Partnerschaft mit Bugcrowd eingegangen, um sein Programm zur Offenlegung von Schwachstellen (VDP) zu verwalten.

Externe Sicherheitsanalysen und Penetrationstests

KSI wird jeden Tag von McAfee Secure getestet, um dafür zu sorgen, dass die Web-Anwendung von Keeper und der Cloud Security Vault von KSI vor Remote-Exploits, Sicherheitslücken und Denial-of-Service-Angriffen geschützt bleiben. Auf der Website von Keeper finden Sie Sicherheitsabzeichen von McAfee zu täglichen Tests für die Website, die Web-Anwendung und den Cloud Security Vault von Keeper.

McAfee Secure führt monatlich eine umfassende externe Sicherheitsüberprüfung der Keeper-Website, der Keeper-Web-Anwendung und des Keeper Cloud Security Vault durch. Mitarbeiter von Keeper initiieren regelmäßig externe On-Demand-Scans über McAfee Secure.

Zahlungsabwicklung und PCI-Konformität

KSI verwendet PayPal und Stripe, um Kredit- und Debitkartenzahlungen über die KSI-Zahlungs-Website sicher abzuwickeln. PayPal und Stripe sind PCI-DSS-konforme Lösungen zur Transaktionsverarbeitung.

KSI ist von McAfee Secure als PCI-DSS-konform zertifiziert.

EU-US-Datenschutzschild

Der Web-Client, die Android-App, die Windows Phone-App, die iPhone/iPad-App und die Browser-Erweiterungen von Keeper wurden gemäß dem EU-Datenschutzschild zertifiziert, das mit dem EU-US-Datenschutzschildprogramm des US-Handelsministeriums konform ist und die Datenschutzrichtlinie der Europäischen Kommission erfüllt.

Weitere Informationen zum Datenschutzschild zwischen dem US-Handelsministerium und der EU finden Sie unter https://www.privacyshield.gov

Gemäß FIPS 140-3 zertifiziert

Keeper verwendet FIPS 140-3-validierte Verschlüsselungsmodule, um strenge Sicherheitsanforderungen von Behörden und dem öffentlichen Sektor zu erfüllen. Die Verschlüsselung von Keeper wurde vom NIST CMVP zertifiziert und von akkreditierten externen Laboren gemäß dem FIPS 140-Standard validiert. Keeper hat vom NIST CMVP das Zertifikat #3967 erhalten.

Nach FDA 21 CFR Part 11 zertifiziert

Keeper ist nach FDA 21 CFC Part 11 zertifiziert. Dieser Standard gilt für Wissenschaftler, die in stark regulierten Umgebungen arbeiten, etwa bei klinischen Studien. Der Standard spezifiziert FDA-Kriterien, die elektronische Aufzeichnungen und Signaturen erfüllen müssen, um als vertrauenswürdig, zuverlässig und Äquivalent zu Papierdokumenten mit handschriftlichen Unterschriften zu gelten. Wissenschaftler müssen insbesondere gewährleisten, dass alle Software die Regulierungen als 21 CFR Part 11 einhalten. Diese umfassen:

Sicherheitskontrollen bei der Benutzeridentifikation: Keeper erfüllt die Anforderungen von 21 CFR Part 11 für Sicherheitsfunktionen, die den Benutzerzugriff und ihre Berechtigungen einschränken. Dazu zählt die Sicherstellung, dass alle Benutzer einzigartige Benutzernamen und Passwörter haben müssen; die Möglichkeit, nicht autorisierte Systemzugriffe zu erkennen und zu verhindern; und die Möglichkeit, kompromittierte Konten zu sperren.

Detaillierter Prüfpfad

Bei einer FDA-Inspektion verlangen Prüfer der Behörde von Wissenschaftlern lückenlose Überprüfungsaufzeichnungen mit chronologischen Daten zu allen Operationen. Keepers Überprüfungsberichtsfunktion ermöglicht es Wissenschaftlern, unkompliziert leicht nachverfolgbare elektronische Überprüfungsprotokolle anzufertigen.

Elektronische Signaturen

Erfordert ein Dokument eine rechtsverbindliche elektronische Unterschrift, muss diese Unterschrift nach 21 CFR Part 11 an eine einzigartige Anmeldename-Passwort-Kombination oder biometrische Identifikation gebunden sein. Keeper ermöglicht die Erfüllung dieser Anforderung, in dem Wissenschaftler für alle Benutzer einzigartige Benutzernamen und Passwörter vergeben können, die sicher im digitalen Tresor gespeichert werden, auf den nur die Benutzer selbst Zugriff haben.

Lizenzierte Ausfuhr unter EAR des US-Handelsministeriums

Keeper ist vom Bureau of Industry and Security des US-Handelsministeriums unter der ECCC-Nummer (Export Commodity Classification Control Number) 5D992 im Rahmen der Export Administration Regulations (EAR) zertifiziert.

Weitere Informationen zu EAR: https://www.bis.doc.gov

Remote-Überwachung rund um die Uhr

Keeper wird das ganze Jahr über rund um die Uhr von einem externen globalen Monitoring-Netzwerk überwacht. So wird sichergestellt, dass unsere Website und der Cloud Security Vault weltweit verfügbar sind.

Sollten Sie Fragen bezüglich dieser Sicherheitsinformationen haben, kontaktieren Sie uns bitte.

Phishing- oder Spoofing-E-Mails

Wenn Sie eine E-Mail erhalten, die vorgibt, von KSI zu stammen, Sie aber Zweifel an der Authentizität der Nachricht haben, könnte ein „Phishing“-Versuch mit einer gefälschten (bzw. „gespooften“) Absenderadresse vorliegen. In dem Fall könnte eine E-Mail Links zu einer Website enthalten, die wie KeeperSecurity.com aussieht, jedoch nicht unsere Website ist. Die Website könnte Sie nach Ihrem Master-Passwort für Keeper Security fragen oder unerwünschte Software auf Ihrem Computer installieren, um persönliche Daten zu stehlen oder sich Zugang zu Ihrem Computer zu verschaffen. Andere E-Mails enthalten möglicherweise Links, die Sie ggf. auf andere potenziell gefährliche Websites weiterleiten. Zudem könnten solche Nachrichten Anhänge umfassen, die üblicherweise unerwünschte Software namens Malware enthalten. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine E-Mail in Ihrem Posteingang legitim ist, sollten Sie sie löschen, ohne auf Links zu klicken oder Anhänge zu öffnen.

Wenn Sie eine E-Mail, die vorgibt, von KSI zu stammen, und Ihrer Meinung nach eine Fälschung ist, melden möchten oder andere KSI-bezogene Sicherheitsfragen haben, wenden Sie sich an uns.

Nach höchsten Branchenstandards zertifizierte Hosting-Infrastruktur

Die Keeper Website und Cloudspeicherung läuft auf der sicheren Cloudcomputing-Infrastruktur von Amazon Web Services (AWS). Die AWS Cloud-Infrastruktur, auf der Keepers Systemarchitektur aufbaut, erhielt die folgenden Bescheinigungen, Prüfberichte und Zertifizierungen:

  • SOC 1/ SSAE 26/ISAE 3402 (SAS70)
  • SOC 2
  • SOC 3
  • PCI DSS Level 1
  • ISO 27001
  • FedRAMP High
  • DIACAP
  • FISMA
  • ITAC
  • FIPS 140-3
  • CSA
  • MPAA

Meldungs- und Bug-Bounty-Programm für Schwachstellen

Keeper Security bekennt sich zu branchenweiten Best Practices für die verantwortungsvolle Offenlegung potenzieller Sicherheitslücken. Wir nehmen Ihre Sicherheit und Ihren Datenschutz ernst und verpflichten uns, die Privatsphäre und die personenbezogenen Daten unserer Kunden zu schützen. KSI hat es sich zur Aufgabe gemacht, die sichersten und innovativsten Sicherheits-Apps der Welt zu entwickeln. Wir sind der Meinung, dass Fehlerberichte der weltweiten Community von Sicherheitsforschern eine wertvolle Komponente sind, um den Schutz der Produkte und Dienste von KSI zu gewährleisten.

Die Sicherheit unserer Benutzer ist ein zentraler Bestandteil unserer Werte als Unternehmen. Wir schätzen den Beitrag von Forschern, die in gutem Glauben handeln, und sind überzeugt, dass eine kontinuierliche Beziehung zur Cybersicherheits-Community uns dabei hilft, die Sicherheit und den Datenschutz von Benutzern zu gewährleisten und das Internet zu einem sichereren Ort zu machen. Dazu gehören die Förderung verantwortungsbewusster Sicherheitstests und die Offenlegung von Sicherheitslücken.

Richtlinien

In unseren Schwachstellen-Bekanntmachungsrichtlinien führen wir unsere Erwartungen auf, die wir an verantwortungsvolle Hacker stellen, und was Sie als verantwortungsvolle Hacker von uns erwarten können.

Werden Sicherheitstests und das Melden von Schwachstellen in Übereinstimmung mit dieser Richtlinie durchgeführt:

  • betrachten wir das als durch den Computer Fraud And Abuse Act der USA autorisiert,
  • betrachten wir das als vom Digital Millennium Copyright Act (DMCA) der USA ausgenommen und werden keine Ansprüche gegen Sie wegen der Überwindung von Sicherheits- und Technologiekontrollen anstrengen,
  • betrachten wir das als legale Aktivität und werden keine rechtlichen Schritte in Verbindung mit diesem Programm gegen Sie anstrengen oder unterstützen,
  • werden wir mit Ihnen zusammenarbeiten, um Probleme schnell zu verstehen und zu beheben und
  • erkennen wir Ihren Beitrag öffentlich an, wenn Sie eine Schwachstelle als Erstes melden und wir anhand der Meldung Code- oder Konfigurationsänderungen vornehmen.

Sollten Sie Fragen zum Testvorgang haben, der auf diesen Richtlinien und dem Umfang dieser Richtlinie beruht, kontaktieren Sie uns bitte unter security@keepersecurity.com, bevor Sie fortfahren.

Um das verantwortungsvolle Testen und Veröffentlichen von Sicherheitsschwachstellen zu ermöglichen, bitten wir Sie,

  • Vermeiden Sie es, die Privatsphäre zu verletzen, das Benutzererlebnis zu beeinträchtigen oder Produktions- und Unternehmenssysteme zu stören und/oder Daten zu zerstören.
  • Führen Sie Forschungsaktivitäten ausschließlich im Rahmen des Bugcrowd-Programms zur Offenlegung von Schwachstellen (Link unten) durch, und respektieren Sie Systeme und Aktivitäten, die nicht Teil davon sind.
  • Kontaktieren Sie uns umgehend unter security@keepersecurity.com, falls Sie während Ihrer Tests auf Benutzerdaten zugreifen können.
  • Gewähren Sie uns einen angemessenen Zeitraum, in dem wir Ihren Befund analysieren, bestätigen und beheben können, bevor Sie diesen öffentlich bekannt machen.

Eine Meldung machen

Keeper unterhält eine Partnerschaft mit Bugcrowd, um unser Programm zur Offenlegung von Schwachstellen zu verwalten.

Bitte übermitteln Sie Ihre Meldungen unter https://bugcrowd.com/keepersecurity.

Weitere Informationen

Produktdokumentation

Das Dokumentationsportal von Keeper mit Produkthandbüchern, technischen Daten, Versionshinweisen und Anleitungen für Endnutzer finden Sie hier: https://docs.keeper.io

Systemstatus

Den Echtzeitsystemstatus finden Sie hier: https://statuspage.keeper.io

UNTERANLAGE E

Nachtrag für Großbritannien

Standarddatenschutzklauseln, die vom Commissioner gemäß S119A(1) Data Protection Act 2018 herausgegeben werden

Nachtrag zu den Standardvertragsklauseln der EU-Kommission für internationale Datenübermittlungen

VERSION B1.0, gültig ab dem 21. März 2022

Dieser Nachtrag wurde vom Information Commissioner für Parteien herausgegeben, die eingeschränkte Übermittlungen vornehmen. Der Information Commissioner ist der Auffassung, dass er angemessene Garantien für eingeschränkte Übermittlungen bereitstellt, wenn er als rechtsverbindlicher Vertrag abgeschlossen wird.

Teil 1: Tabellen

Tabelle 1: Parteien

Die Parteien

Exporteur (der die eingeschränkte Übermittlung sendet)

Exporteur (der die eingeschränkte Übermittlung sendet)

Tabelle 2: Ausgewählte Standardvertragsklauseln, Module und ausgewählte Klauseln

Nachtrag zu den EU-Standardvertragsklauseln

X☐ Die Version der genehmigten EU-Standardvertragsklauseln, denen dieser Nachtrag beigefügt ist, wie unten angegeben, einschließlich der Anhangsinformationen:

Oder

☒ die genehmigten EU-Standardvertragsklauseln, einschließlich der Anhangsinformationen und mit nur den folgenden Modulen, Klauseln oder optionalen Bestimmungen der genehmigten EU-Standardvertragsklauseln, die für die Zwecke dieses Nachtrags in Kraft gesetzt werden:

ModulModul in BetriebKlausel 7 (Docking-Klausel)Klausel 11 (Option)Klausel 9a (Vorabgenehmigung oder allgemeine Genehmigung)Klausel 9a (Zeitraum)Werden vom Importeur erhaltene personenbezogene Daten mit vom Exporteur erhobenen personenbezogenen Daten kombiniert?
1Neink. A.(Entschädigung)   
2NeinNeinNeink. A.k. A. 
3NeinNeinNeink. A.k. A. 
4JaNeinNein  Nein
Modul1
Modul in BetriebNein
Klausel 7 (Docking-Klausel)k. A.
Klausel 11 (Option)(Entschädigung)
Klausel 9a (Vorabgenehmigung oder allgemeine Genehmigung) 
Klausel 9a (Zeitraum) 
Werden vom Importeur erhaltene personenbezogene Daten mit vom Exporteur erhobenen personenbezogenen Daten kombiniert? 
Modul2
Modul in BetriebNein
Klausel 7 (Docking-Klausel)Nein
Klausel 11 (Option)Nein
Klausel 9a (Vorabgenehmigung oder allgemeine Genehmigung)k. A.
Klausel 9a (Zeitraum)k. A.
Werden vom Importeur erhaltene personenbezogene Daten mit vom Exporteur erhobenen personenbezogenen Daten kombiniert? 
Modul3
Modul in BetriebNein
Klausel 7 (Docking-Klausel)Nein
Klausel 11 (Option)Nein
Klausel 9a (Vorabgenehmigung oder allgemeine Genehmigung)k. A.
Klausel 9a (Zeitraum)k. A.
Werden vom Importeur erhaltene personenbezogene Daten mit vom Exporteur erhobenen personenbezogenen Daten kombiniert? 
Modul4
Modul in BetriebNein
Klausel 7 (Docking-Klausel)Nein
Klausel 11 (Option)Nein
Klausel 9a (Vorabgenehmigung oder allgemeine Genehmigung) 
Klausel 9a (Zeitraum) 
Werden vom Importeur erhaltene personenbezogene Daten mit vom Exporteur erhobenen personenbezogenen Daten kombiniert?Nein

Tabelle 3: Anhangsinformationen

„Anhangsinformationen“ sind die Informationen, die für die ausgewählten Module bereitgestellt werden müssen, wie im Anhang zu den genehmigten EU-Standardvertragsklauseln (mit Ausnahme der Parteien) angegeben, und die für diesen Nachtrag aufgeführt sind in:

Anlage 1A: Liste der Parteien: Siehe Anlage 1 des Nachtrags zwischen den Parteien.

Anlage 1B: Beschreibung der Übermittlung: Siehe Unteranhang A des Nachtrags zwischen den Parteien.

Anlage II: Technische und organisatorische Maßnahmen, einschließlich technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Daten: Siehe Unteranhang D des Nachtrags zwischen den Parteien.

Anlage III: Liste der Unterauftragsverarbeiter (nur Module 2 und 3): Siehe Unteranhang B des Nachtrags zwischen den Parteien.

Tabelle 4: Beenden dieses Nachtrags, wenn sich der genehmigte Nachtrag ändert

Beenden dieses Nachtrags, wenn sich der genehmigte Nachtrag ändert

Welche Parteien diesen Nachtrag wie in Abschnitt 19 dargelegt beenden können:

☒ Importeur

☒ Exporteur

☐ keine Partei

Teil 2: Zwingende Klauseln

Eintritt in diesen Nachtrag

  1. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, an die in diesem Nachtrag dargelegten Bedingungen gebunden zu sein, im Gegenzug dafür, dass die andere Partei ebenfalls zustimmt, an diesen Nachtrag gebunden zu sein.
  2. Obwohl Anlage 1A und Klausel 7 der genehmigten EU-Standardvertragsklauseln eine Unterschrift der Parteien erfordern, können die Parteien diesen Nachtrag zum Zwecke eingeschränkter Übermittlungen in einer Weise abschließen, die ihn für die Parteien rechtlich bindend macht und es betroffenen Personen ermöglicht, ihre in diesem Nachtrag dargelegten Rechte geltend zu machen. Eine Unterzeichnung dieses Nachtrags hat die gleiche Wirkung wie die Unterzeichnung der genehmigten EU-Standardvertragsklauseln und eines beliebigen Teils der genehmigten EU-Standardvertragsklauseln.

Auslegung dieses Nachtrags

  1. Wenn in diesem Nachtrag Begriffe verwendet werden, die in den genehmigten EU-Standardvertragsklauseln definiert sind, haben diese Begriffe die gleiche Bedeutung wie in den genehmigten EU-Standardvertragsklauseln. Darüber hinaus haben die folgenden Begriffe die folgenden Bedeutungen:
Nachtrag

Dieser Nachtrag zur internationalen Datenübermittlung, der aus diesem Nachtrag besteht, der den Nachtrag zu den EU-Standardvertragsklauseln enthält.

Nachtrag zu den EU-Standardvertragsklauseln

Die Version(en) der genehmigten EU-Standardvertragsklauseln, denen dieser Nachtrag beigefügt ist, wie in Tabelle 2 dargelegt, einschließlich der Anhangsinformationen.

Anhangsinformationen

Wie in Tabelle 3 dargelegt.

Angemessene Garantien

Der Standard zum Schutz personenbezogener Daten und der Rechte betroffener Personen, der von den Datenschutzgesetzen des Vereinigten Königreichs gefordert wird, wenn Sie eine eingeschränkte Übermittlung vornehmen, die sich auf Standarddatenschutzklauseln gemäß Artikel 46 (2) (d) der britischen DSGVO stützt.

Genehmigter Nachtrag

Der vom ICO herausgegebene und dem Parlament gemäß s119A des Data Protection Act 2018 am 2. Februar 2022 vorgelegte Musternachtrag in der gemäß Abschnitt 18 überarbeiteten Fassung.

Genehmigte EU-Standardvertragsklauseln

Die Standardvertragsklauseln in der Anlage des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/914 der Kommission vom 4. Juni 2021.

ICO

Der Information Commissioner.

Eingeschränkte Übermittlung

Eine Übermittlung, die von Kapitel V der britischen DSGVO abgedeckt wird.

Vereinigtes Königreich

Das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland.

Datenschutzgesetze des Vereinigten Königreichs

Alle Gesetze in Bezug auf Datenschutz, die Verarbeitung personenbezogener Daten, Privatsphäre und/oder elektronische Kommunikation, die von Zeit zu Zeit im Vereinigten Königreich in Kraft sind, einschließlich der DSGVO des Vereinigten Königreichs und des Data Protection Act 2018.

DSGVO des Vereinigten Königreichs

Wie in Abschnitt 3 des Data Protection Act 2018 definiert.

  1. Dieser Nachtrag muss stets in einer Weise ausgelegt werden, dass er mit den Datenschutzgesetzen des Vereinigten Königreichs im Einklang steht und er der Verpflichtung der Parteien zur Bereitstellung angemessener Garantien entspricht.
  2. Wenn die Bestimmungen, die im Nachtrag zu den EU-Standardvertragsklauseln enthalten sind, die genehmigten Standardvertragsklauseln in einer Weise ändern, die nach den genehmigten EU-Standardvertragsklauseln oder dem genehmigten Nachtrag nicht zulässig ist, werden solche Änderungen nicht in diesen Nachtrag aufgenommen und es tritt die gleichwertige Bestimmung der genehmigten EU-Standardvertragsklauseln an ihre Stelle.
  3. Bei Unstimmigkeiten oder Konflikten zwischen den Datenschutzgesetzen des Vereinigten Königreichs und diesem Nachtrag gelten die Datenschutzgesetze des Vereinigten Königreichs.
  4. Wenn die Bedeutung dieses Nachtrags unklar ist oder es mehr als eine Bedeutung gibt, gilt die Bedeutung, die am ehesten den Datenschutzgesetzen des Vereinigten Königreichs entspricht.
  5. Alle Verweise auf Gesetze (oder bestimmte Bestimmungen von Gesetzen) stehen für die Gesetze (oder bestimmte Bestimmungen), wie sie sich im Laufe der Zeit ändern können. Dies gilt auch, wenn diese Gesetze (oder bestimmte Bestimmungen) nach Abschluss dieses Nachtrags konsolidiert, neu in Kraft gesetzt und/oder ersetzt werden.

Hierarchie

  1. Obwohl Klausel 5 der genehmigten EU-Standardvertragsklauseln festlegt, dass die genehmigten EU-Standardvertragsklauseln Vorrang vor allen damit verbundenen Vereinbarungen zwischen den Parteien haben, vereinbaren die Parteien, dass für eingeschränkte Übermittlungen die Hierarchie in Abschnitt 10 Vorrang hat.
  2. Bei Unstimmigkeiten oder Konflikten zwischen dem genehmigten Nachtrag und dem Nachtrag zu den EU-Standardvertragsklauseln (soweit zutreffend) hat der genehmigte Nachtrag Vorrang vor dem Nachtrag zu den EU-Standardvertragsklauseln, es sei denn, (und insoweit) die inkonsistenten oder widersprüchlichen Bedingungen des Nachtrags zu den EU-Standardvertragsklauseln einen größeren Schutz für betroffene Personen bieten. In diesem Fall haben diese Bedingungen Vorrang vor dem genehmigten Nachtrag.
  3. Wenn dieser Nachtrag den Nachtrag zu den EU-Standardvertragsklauseln enthält, die zum Schutz von Übermittlungen abgeschlossen wurden, die der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 unterliegen, erkennen die Parteien an, dass sich nichts in diesem Nachtrag auf diesen Nachtrag zu den EU-Standardvertragsklauseln auswirkt.

Integration von und Änderungen an den EU-Standardvertragsklauseln

  1. Dieser Nachtrag enthält den Nachtrag zu den EU-Standardvertragsklauseln, die im erforderlichen Umfang geändert werden, damit:
    1. sie gemeinsam für Datenübermittlungen vom Datenexporteur an den Datenimporteur gelten, in dem Maße, in dem die Datenschutzgesetze des Vereinigten Königreichs für die Verarbeitung des Datenexporteurs bei dieser Datenübermittlung gelten, und sie angemessene Garantien für solche Datenübermittlungen bieten;
    2. Abschnitte 9 bis 11 Klausel 5 (Hierarchie) des Nachtrags zu den EU-Standardvertragsklauseln außer Kraft setzen; und
    3. dieser Nachtrag (einschließlich des darin enthaltenen Nachtrags zu den EU-Standardvertragsklauseln) (1) den Gesetzen von England und Wales unterliegt und (2) alle sich daraus ergebenden Streitigkeiten in jedem Fall von den Gerichten von England und Wales beigelegt werden, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich die Gesetze und/oder Gerichte von Schottland oder Nordirland ausgewählt.
  2. Sofern die Parteien keine alternativen Änderungen vereinbart haben, die die Anforderungen von Abschnitt 12 erfüllen, gelten die Bestimmungen von Abschnitt 15.
  3. Es dürfen keine Änderungen an den genehmigten EU-Standardvertragsklauseln vorgenommen werden, die nicht die Anforderungen von Abschnitt 12 erfüllen.
  4. Die folgenden Änderungen am Nachtrag zu den EU-Standardvertragsklauseln (für die Zwecke von Abschnitt 12) werden vorgenommen:
    1. Verweise auf die „Klauseln“ bedeuten diesen Nachtrag, der den Nachtrag zu den EU-Standardvertragsklauseln enthält;

    2. In Klausel 2 sind folgende Wörter zu löschen:

      „und in Bezug auf Datenübermittlungen von für die Verarbeitung Verantwortlichen an Auftragsverarbeiter und/oder von Auftragsverarbeitern an Auftragsverarbeiter Standardvertragsklauseln gemäß Artikel 28 (7) der Verordnung (EU) 2016/679“;

    3. Klausel 6 (Beschreibung der Übermittlung(en)) wird ersetzt durch:

      „Die Details der Übermittlung(en) und insbesondere die Kategorien der übermittelten personenbezogenen Daten und die Zwecke, für die sie übermittelt werden, sind in Anlage I.B angegeben, wo die Datenschutzgesetze des Vereinigten Königreichs für die Verarbeitung des Datenexporteurs bei einer solchen Übermittlung gelten.“ ;

    4. Klausel 8.7 (i) von Modul 1 wird ersetzt durch:

      „sie in ein Land erfolgt, das von Angemessenheitsbestimmungen gemäß Abschnitt 17A der britischen DSGVO profitiert, die die Weiterübermittlung abdecken“;

    5. Klausel 8.8 (i) der Module 2 und 3 wird ersetzt durch:

      „die Weiterübermittlung in ein Land erfolgt, das von Angemessenheitsbestimmungen gemäß Abschnitt 17A der britischen DSGVO profitiert, die die Weiterübermittlung abdecken;“

    6. Verweise auf die „Verordnung (EU) 2016/679“, die „Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung)“ und „diese Verordnung“ werden alle durch „britische Datenschutzgesetze“ ersetzt. Verweise auf bestimmte Artikel oder Artikel der „Verordnung (EU) 2016/679“ werden durch den entsprechenden Artikel oder Abschnitt der Datenschutzgesetze des Vereinigten Königreichs ersetzt;

    7. Verweise auf die Verordnung (EU) 2018/1725 werden entfernt;

    8. Verweise auf die „Europäische Union“, „Union“, „EU“, „EU-Mitgliedstaat“, „Mitgliedstaat“ und „EU oder Mitgliedstaat“ werden alle durch „Vereinigtes Königreich“ ersetzt;

    9. Der Verweis auf „Klausel 12 (c)(i)“ in Klausel 10 (b)(i) von Modul eins wird durch „Klausel 11 (c)(i)“ ersetzt;

    10. Klausel 13 (a) und Teil C von Anlage I werden nicht verwendet;

    11. Die „zuständige Aufsichtsbehörde“ und die „Aufsichtsbehörde“ werden beide durch den „Information Commissioner“ ersetzt;

    12. In Klausel 16 (e) wird Unterabschnitt (i) ersetzt durch:


      „der Secretary of State erlässt Vorschriften gemäß Abschnitt 17A des Data Protection Act 2018, die die Übermittlung personenbezogener Daten abdecken, für die diese Klauseln gelten;“;

    13. Klausel 17 wird ersetzt durch:


      „Diese Klauseln unterliegen den Gesetzen von England und Wales.“ ;

    14. Klausel 18 wird ersetzt durch:


      „Alle Streitigkeiten, die sich aus diesen Klauseln ergeben, werden von den Gerichten von England und Wales beigelegt. Eine betroffene Person kann rechtliche Schritte gegen den Datenexporteur und/oder Datenimporteur auch vor den Gerichten eines jeden Landes im Vereinigten Königreich einleiten. Die Parteien erklären sich damit einverstanden, sich der Gerichtsbarkeit solcher Gerichte zu unterwerfen.“ und

    15. Die Fußnoten zu den genehmigten EU-Standardvertragsklauseln sind nicht Teil des Nachtrags, mit Ausnahme der Fußnoten 8, 9, 10 und 11.

Änderungen an diesem Nachtrag

  1. Die Parteien können vereinbaren, die Klauseln 17 und/oder 18 des Nachtrags zu den EU-Standardvertragsklauseln zu ändern, um auf die Gesetze und/oder Gerichte von Schottland oder Nordirland zu verweisen.
  2. Wenn die Parteien das Format der in Teil 1: Tabellen des genehmigten Nachtrags enthaltenen Informationen ändern möchten, können sie dies tun, indem sie der Änderung schriftlich zustimmen, sofern die Änderung die angemessenen Garantien nicht beeinträchtigt.
  3. Von Zeit zu Zeit kann das ICO einen überarbeiteten genehmigten Nachtrag herausgeben, der:
    1. angemessene und verhältnismäßige Änderungen am genehmigten Nachtrag vornimmt, einschließlich der Korrektur von Fehlern im genehmigten Nachtrag ; und/oder
    2. Änderungen an den Datenschutzgesetzen des Vereinigten Königreichs widerspiegelt;

Der überarbeitete genehmigte Nachtrag gibt das Startdatum an, ab dem die Änderungen am genehmigten Nachtrag wirksam werden, und gibt an, ob die Parteien diesen Nachtrag einschließlich der Anhangsinformationen überprüfen müssen. Dieser Nachtrag wird ab dem angegebenen Startdatum automatisch wie im überarbeiteten genehmigten Nachtrag dargelegt geändert.

  1. Wenn das ICO einen überarbeiteten genehmigten Nachtrag gemäß Abschnitt 18 herausgibt und eine in Tabelle 4 „Beendigung des Nachtrags, wenn sich der genehmigte Nachtrag ändert“ ausgewählte Partei als direkte Folge der Änderungen im genehmigten Nachtrag eine wesentliche, unverhältnismäßige und nachweisbare Zunahme aufweist bei:
    1. ihren direkten Kosten für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß dem Nachtrag; und/oder
    2. ihres Risikos im Rahmen des Nachtrags,

und in beiden Fällen zuerst angemessene Schritte unternommen hat, um diese Kosten oder Risiken zu reduzieren, so dass sie nicht erheblich und unverhältnismäßig sind, kann diese Partei diesen Nachtrag am Ende einer angemessenen Kündigungsfrist beenden, indem sie der anderen Partei vor dem Startdatum des überarbeiteten genehmigten Nachtrags für diese Frist eine schriftliche Mitteilung zukommen lässt.

  1. Die Parteien benötigen nicht die Zustimmung eines Dritten, um Änderungen an diesem Nachtrag vorzunehmen, aber alle Änderungen müssen in Übereinstimmung mit dessen Bedingungen vorgenommen werden.

Alternative zwingende Klauseln in Teil 2:

Zwingende Klauseln

Teil 2: Zwingende Klauseln des genehmigten Nachtrags, bei dem es sich um den Musternachtrag B.1.0 handelt, der vom ICO herausgegeben und am 2. Februar 2022 dem Parlament gemäß s119A des Data Protection Act 2018 vorgelegt wurde, wie er gemäß Abschnitt 18 dieser zwingenden Klauseln überarbeitet wird.

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